Vorlage - LS-024/2014
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung). Die Satzung soll rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft treten.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg ist die Gemeinde verpflichtet, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die sachlichen Beitragspflichten im Straßenbaubeitragsrecht entstehen in der Regel mit der Abnahme der entsprechend Bauprogramm hergestellten Anlage. Lag zu diesem Zeitpunkt eine wirksame Straßenbaubeitragssatzung nicht vor, muss diese rückwirkend auf den Zeitpunkt vor der Abnahme in Kraft gesetzt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |