Vorlage - LS-024/2014

 
 
Betreff: Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Aileen Buse
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
16.09.2014 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Straßenbaubeitragssatzung LS 2014

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen beschließt die Satzung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (Straßenbaubeitragssatzung). Die Satzung soll rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft treten.

 

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

 

Gemäß § 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Brandenburg ist die Gemeinde verpflichtet, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Die sachlichen Beitragspflichten im Straßenbaubeitragsrecht entstehen in der Regel mit der Abnahme der entsprechend Bauprogramm hergestellten Anlage. Lag zu diesem Zeitpunkt eine wirksame Straßenbaubeitragssatzung nicht vor, muss diese rückwirkend auf den Zeitpunkt vor der Abnahme in Kraft gesetzt werden.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

Aileen Buse

 

Jörg Schellhase

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Straßenbaubeitragssatzung LS 2014 (121 KB)