Vorlage - CH-124/2019 IV

 
 
Betreff: Information zum Sachstand: Fortführung des Projektes "Qualitätsrundwanderweg"
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:80.54
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Information
24.10.2019 
Gemeindevertretung Chorin zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage 1 - Symbol Wanderweg

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Im Jahr 2014 schlossen sich das Amt Joachimsthal (Schorfheide), das Amt Britz-Chorin-Oderberg, das Amt Biesenthal-Barnim, die Gemeinde Schorfheide und die Stadt Eberswalde innerhalb einer AG Tourismus zusammen, um z.B. das SUW-Projekt „Aufbau eines regionsübergreifenden Qualitätsrundwanderwegs im Barnim mit der Zertifizierung nach dem Gütesiegel „Qualitätsweg Wanderbares Deutschland“ zu verwirklichen. Der Streckenverlauf sollte die beteiligten Kommunen verbinden, die vorhandenen Sehenswürdigkeiten einbinden und einen attraktiven Wanderweg durch die Natur- und Kulturlandschaften des Barnims ergeben. Die finale Länge des konzipierten Wegeangebots beläuft sich auf 145 km Rundwanderweg und ca. 45 km Teilrundrouten (Schleifen).

Als Ergebnis der Qualitätsbewertung musste festgestellt werden, dass eine Zertifizierung nicht möglich ist, aber der entwickelte Rundwanderweg in und für die Region äußerst attraktiv und in der jetzigen Form umsetzbar und touristisch vermarktbar ist.

 

Hierzu haben sich die o.g. Projektpartner verständigt und wollen zeitnah einen Rundwanderweg gemeinsam realisieren. Diesbezüglich wurde zunächst eine Vereinbarung entworfen, die im ersten Schritt die Beschilderung und Markierung des festgelegten Wegeverlaufs thematisiert.

Die durchgängige Beschilderung und Markierung des Rundwanderweges wird durch die Partner finanziert und durch die WITO Barnim (Kreiswegewart) umgesetzt.

 

Um eine einheitliche Beschilderung realisieren zu können, ist es zudem zwingend erforderlich, einen Namen für den Wanderweg zu kreieren, der von allen Projektpartnern für die überregionale Vermarktung zur Anwendung kommt. Voraussetzung ist, dass der gemeinsam genutzte Name auch für ortsunkundige potentielle Urlauber eine Identifikation mit der Region herstellt. Effektiv ist es, eine bestehende Marke zu nutzen, die hierbei den Prozess der Vermarktung beschleunigen kann. Generell ist eine Marke Grundvoraussetzung für die inhaltliche Profilierung einer Destination bzw. eines touristischen Angebots. Durch eine touristische Marke können themen- und zielgruppenspezifische Produkte entwickelt und gebündelt werden.

 

Für die im Projekt „Wanderweg“ agierenden Partner des gesamten Bereiches existiert im Augenblick eine bereits etablierte Destinationsmarke, die nunmehr auch im Namen des Wanderweges verankert werden soll. So hat sich die Arbeitsgruppe darauf verständigt, den Wanderweg „Rund um die Schorfheide“ zu benennen, um mit der Marke -Schorfheide- durch eine gemeinsame touristische Vermarktung des Wanderweges, positive Effekte generieren zu können und den Bekanntheitsgrad der Region deutschlandweit zu steigern. Die Bezeichnung „Rund um die Schorfheide“ existiert bereits im Kontext eines Radwanderweges der WITO, so dass davon ausgegangen werden kann, das mit beiden Wegen Synergieeffekte erzielt werden können, die zur Imageförderung beitragen. Symbol wird  ein grafischer Laubbaum sein (Anlage 1).

 

Mit der Umsetzung des Wanderweges wird durch den Kreiswegewart abhängig von der Wetterlage noch in diesem Jahr begonnen. Ziel ist es, den Wanderweg zur kommenden Saison fertig zu stellen und über die WITO in Vermarktung zu bringen.