Vorlage - HO-033/2019
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Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt, die durch einen Wasserrohrbruch entstandenen Schäden am Wohnhaus, Am Anger 22-26 in Hohenfinow, zu beseitigen. Mit der Einholung entsprechender Angebote und der Durchführung der erforderlichen Baumaßnahmen wird die Heckelberger Wohnungswirtschaft mbH, Gartenstr. 4, 15259 Heckelberg-Brunow, als Verwalter dieses Objektes, beauftragt. Die Umsetzung hat umgehend zu erfolgen. Die Gemeinde stellt für die Sanierung eine Summe in Höhe von bis zu 60.000 € aus Erträgen der Hausverwaltung zur Verfügung.
Sachverhalt: Mit Beschluss HO-011/2019 vom 18.04.2019 hat sich die Gemeindevertretung Hohenfinow bereits für die Beauftragung der Heckelberger Wohnungswirtschaft mbH, Gartenstr. 4, 15259 Heckelberg-Brunow, mit der Beseitigung des durch einen Wasserrohrbruch entstandenen Schadens am Wohnhaus, Am Anger 22-26 in Hohenfinow, ausgesprochen. Die Umsetzung sollte jedoch erst nach Abschluss des Beweisverfahrens erfolgen. Da die Gemeindevertretung mit Beschluss HO-031/2019 festgelegt hat, von einer Klageerhebung gegen den ZWA Eberswalde, wegen eines Wasserrohrschadens Abstand zu nehmen, muss nun die Sanierung vorbereitet und durchgeführt werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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