Vorlage - CH-127/2019
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt den Leistungskatalog des Baubetriebshofes für das Jahr 2020 und stellt die finanziellen Mittel im Haushalt 2020 zur Verfügung.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin ist als Eigentümerin kommunaler Grundstücke zur Erledigung der gesetzlichen Pflichten eines Eigentümers verpflichtet. Weiterhin hat sie für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen und Wege, der Regeneinläufe und anderer Anlagen Sorge zu tragen. Für die Erledigung dieser Aufgaben wird der Baubetriebshof des Amtes Britz-Chorin-Oderberg in Anspruch genommen. Im Leistungskatalog sind die voraussichtlich benötigten Arbeitsstunden für die Gemeinde Chorin und deren Ortsteile, die sich aktuell an den Verbräuchen des vergangenen Haushaltsjahres orientieren, enthalten.
Die Vorfinanzierung der Baubetriebshofstunden erfolgt aus der Amtsumlage. Die detaillierte Abrechnung der tatsächlich benötigten Stunden des BBH unter Angabe der jeweiligen Deckungsquellen spiegelt sich im Jahresabschluss der Gemeinde wieder. Hat die Gemeinde gut mit den geplanten BBH-Stunden gewirtschaftet, entstehen ihr keine Mehrkosten. Dies war in den vergangenen Haushaltsjahren in der Gemeinde Chorin der Fall und es kommt zu einer Erstattung.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |