Vorlage - CH-128/2019
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1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin genehmigt die überplanmäßige Investitionsauszahlung in Höhe von 29.000,- EUR für den Neubau des Spielplatzes im Ortsteil Senftenhütte.
2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, die Bauleistungen für den Neubau des Spielplatzes im Ortsteil Senftenhütte an die Firma
Bauservice Andrè Märtens Lindenallee 5 16307 Tantow
mit der Auftragssumme in Höhe von 70.654,95 EUR brutto zu vergeben.
Sachverhalt:
Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin (Beschluss CH-060/2019) am 14.05.2019 wurde das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau des Spielplatzes im OT Senftenhütte erteilt. Grundlage für die Erteilung des Einvernehmens ist die Genehmigungsplanung mit Stand von Mai 2019. Die im Ortsbeirat am 03.04.2019 festgelegten und unter Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen aus Senftenhütte ausgewählten Spielgeräte sind Grundlage der Genehmigungsplanung.
Die Baugenehmigung wurde mit Genehmigungsbescheid der Unteren Bauaufsichtsbehörde am 29.08.2019 erteilt.
Auf Grundlage der vorliegenden Genehmigungsplanung und den mit dem Genehmigungsverfahren erteilten naturschutzrechtlichen Auflagen wurden die Bauleistungen für den Neubau des Spielplatzes ausgeschrieben.
Für die Leistungsabfrage der Bauleistungen wurde eine Beschränkte Ausschreibung nach § 3 Abs. 2 VOB/A durchgeführt.
Es wurden 5 geeignete Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum (Er)Öffnungstermin der schriftlich einzureichenden Angebote lagen am 01.10.2019 der Amtsverwaltung fristgemäß 3 Angebote vor.
Die Wertung der Angebote erfolgte nach §§ 16 VOB/A in vier Stufen:
Nach Prüfung von Ausschlussgründen ist festzustellen, dass keine Ausschlusskriterien nach §§ 16 u. 16a VOB/A vorliegen. Alle Bieter besitzen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügen über ausreichende technische und wirtschaftliche Mittel für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Im Ergebnis der Prüfung sind die Angebote inhaltlich gleichwertig. Es gibt keine unterschiedlichen technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionell bedingten Gesichtspunkte.
Die Angebote wurden rechnerisch geprüft und in der nachfolgenden Tabelle (1) mit aufsteigender Reihenfolge dargestellt.
Tabelle (1)
Die Herstellungskosten für den Spielplatz wurden gemäß Kostenberechnung vom 02.05.2019 mit 46.000,- EUR brutto ermittelt. Die Kostenberechnung wurde mit dem Angebot des günstigsten Bieters um 24.655,- EUR überschritten.
Die wesentlichen Gründe für die Kostenüberschreitung sind:
Kostenaufwand = 9.500,- EUR
Für den Neubau des Spielplatzes wurden finanzielle Mittel in Höhe von 30.000,- EUR im Haushalt 2019 eingestellt. Auf Grundlage der Kostenberechnung vom 02.05.2019 wurde einer Erhöhung der zur Verfügung gestellten Mittel auf 50.000,- EUR mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin (Beschluss CH-060/2019) am 14.05.2019 zugestimmt.
Für die Umsetzung der Baumaßnahme ist eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von insgesamt 79.000,00 EUR – 50.000,00 EUR = 29.000,00 EUR erforderlich, da ansonsten die Finanzierung nicht gesichert ist und die Ausschreibung dem zur Folge aufgehoben werden muss.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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