Vorlage - CH-128/2019

 
 
Betreff: Vergabe von Bauleistungen Neubau Spielplatz OT Senftenhütte
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
24.10.2019 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin genehmigt die überplanmäßige Investitionsaus­zahlung in Höhe von 29.000,- EUR für den Neubau des Spielplatzes im Ortsteil Senftenhütte.

 

2. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt, die Bauleistungen für den Neubau  des Spielplatzes im Ortsteil Senftenhütte an die Firma

 

Bauservice Andrè Märtens

Lindenallee 5

16307 Tantow

 

mit der Auftragssumme in Höhe von 70.654,95 EUR brutto zu vergeben.

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin (Beschluss CH-060/2019) am 14.05.2019 wurde das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau des Spielplatzes im OT Senftenhütte erteilt. Grundlage für die Erteilung des Einvernehmens ist die Genehmigungs­planung mit Stand von Mai 2019. Die im Ortsbeirat am 03.04.2019 festgelegten und unter Mitwirkung der Kinder und Jugendlichen aus Senftenhütte ausgewählten Spielgeräte sind Grundlage der Genehmigungsplanung.

 

Die Baugenehmigung wurde mit Genehmigungsbescheid der Unteren Bauaufsichtsbehörde am 29.08.2019 erteilt.

 

Auf Grundlage der vorliegenden Genehmigungsplanung und den mit dem Genehmigungs­verfahren erteilten naturschutzrechtlichen Auflagen wurden die Bauleistungen für den Neu­bau des Spielplatzes ausgeschrieben.

 

Für die Leistungsabfrage der Bauleistungen wurde eine Beschränkte Ausschreibung nach § 3 Abs. 2 VOB/A durchgeführt.

 

Es wurden 5 geeignete Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum (Er)Öffnungstermin der schriftlich einzureichenden Angebote lagen am 01.10.2019 der Amtsverwaltung fristgemäß 3 Angebote vor.

 

Die Wertung der Angebote erfolgte nach §§ 16 VOB/A in vier Stufen:

 

  1. Formale Prüfung / Ausschlussgründe
  2. Prüfung der Eignung
  3. Angemessenheit der Preise
  4. Wirtschaftliche Angebotsprüfung / Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes

 

Nach Prüfung von Ausschlussgründen ist festzustellen, dass keine Ausschlusskriterien nach §§ 16 u. 16a VOB/A vorliegen. Alle Bieter besitzen die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit und verfügen über ausreichende tech­nische und wirtschaftliche Mittel für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen. Im Ergebnis der Prüfung sind die Angebote inhaltlich gleichwertig. Es gibt keine unterschiedlichen technischen, wirtschaftlichen, gestalterischen und funktionell bedingten Gesichtspunkte.

 

Die Angebote wurden rechnerisch geprüft und in der nachfolgenden Tabelle (1) mit aufsteigender Reihenfolge dargestellt.

 

Tabelle (1)

 

Rang-

folge

Angebot

(Nr.)

Bieter

Gesamtsumme

- Brutto -

[ EUR ]

1

(2)

Bauservice Andrè Märtens

70.654,95

2

(3)

 

79.507,79

3

(1)

 

86.402,45

 

Die Herstellungskosten für den Spielplatz wurden gemäß Kostenberechnung vom 02.05.2019 mit 46.000,- EUR brutto ermittelt. Die Kostenberechnung wurde mit dem Angebot des günstigsten Bieters um 24.655,- EUR überschritten.

 

Die wesentlichen Gründe für die Kostenüberschreitung sind:

  • naturschutzrechtliche Auflagen (Pflanzung einer 88 m langen zweireihigen Hecke, inkl. Fertigstellungspflege (Pflanzausfälle sind innerhalb von 5 Jahren zu ersetzen)

Kostenaufwand = 9.500,- EUR

  • Preisentwicklung auf Grund der Auslastung der Firmen, Hersteller und Lieferanten (Kostenerhöhung für Ausstattungsgegenstände um ca. 40 % gegenüber Kosten­berechnung)

 

Für den Neubau des Spielplatzes wurden finanzielle Mittel in Höhe von 30.000,- EUR im Haushalt 2019 eingestellt. Auf Grundlage der Kostenberechnung vom 02.05.2019 wurde einer Erhöhung der zur Verfügung gestellten Mittel auf 50.000,- EUR mit Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin (Beschluss CH-060/2019) am 14.05.2019 zugestimmt.

 

Für die Umsetzung der Baumaßnahme ist eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von insgesamt 79.000,00 EUR – 50.000,00 EUR = 29.000,00 EUR erforderlich, da ansonsten die Finanzierung nicht gesichert ist und die Ausschreibung dem zur Folge aufgehoben werden muss.

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

79.000,00 EUR

5510201-36601-0961010

2019

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 29.000,00 EUR erforderlich

 

Deckung aus nicht benötigten investiven  Mitteln in Höhe von 40.000,00 EUR:

I045-19-05 5410202-30601-0961010/7831000

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

50.000,00 EUR

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen