Vorlage - OD-086/2019
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Die Stadt Oderberg beschließt den Leistungskatalog des Baubetriebshofes für das Haushaltsjahr 2020 und stellt die finanziellen Mittel im Haushalt 2020 zur Verfügung.
Sachverhalt:
Die Stadt Oderberg ist als Eigentümerin kommunaler Grundstücke zur Erledigung der gesetzlichen Pflichten eines Eigentümers verpflichtet. Weiterhin hat sie für die Verkehrssicherheit der öffentlichen Straßen und Wege, der Regeneinläufe und anderer Anlagen Sorge zu tragen. Für die Erledigung dieser Aufgaben wird der Baubetriebshof des Amtes Britz-Chorin-Oderberg in Anspruch genommen. Im Leistungskatalog sind die voraussichtlich benötigten Arbeitsstunden des BBH für die Stadt Oderberg auf Grundlage der bisher benötigten Stunden 2019 zu ersehen.
Die Vorfinanzierung der Baubetriebshofstunden erfolgt aus der Amtsumlage. Die detaillierte Abrechnung der tatsächlich benötigten Stunden des BBH unter Angabe der jeweiligen Deckungsquellen spiegelt sich im Jahresabschluss der Stadt wider. Aktuell stellt es sich so dar, dass Oderberg in den vergangenen Haushaltsjahren mehr als die vorgesehenen Planstunden benötigt hat.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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