Vorlage - AA-060/2019

 
 
Betreff: Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
07.11.2019 
Amtsausschuss geändert beschlossen   
Anlagen:
2019-Aufwandsentschädigungssatzung-ABCO
2016-Aufwandsentschaedigungssatzung-ABCO

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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Aufwandsentschädigungssatzung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg entsprechend der Anlage 1.

 

 

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Sachverhalt:

 

Im Zuge und Nachgang der Kommunalwahlen im Land Brandenburg im Mai 2019 wurden vom Land Brandenburg auch einige Verordnungen überarbeitet, die Auswirkungen auf die Gestaltung der Aufwandsentschädigungen im kommunalen Bereich haben, namentlich die

 

  1. Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie über den Ersatz des Verdienstausfalls (KomAEV) und die
  2. Verordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Brandenburg (BbgKomBesV)

 

Daraus ergibt sich nach einigen Jahren die Möglichkeit, insbesondere die pauschalen Entschädigungen für die Mitglieder der kommunalen Vertretungen an allgemeine Kostensteigerungen und den damit verbundenen erhöhten Aufwand anzupassen und somit das politische Mandat und Ehrenamt besser zu würdigen.

 

Der vorliegende Entwurf der Aufwandsentschädigungssatzung beruht im Wesentlich auf der bisherigen Satzung aus dem Jahr 2016 und wurde neben redaktionellen Änderungen vor allem in folgenden Punkten entsprechend der Maßgaben der KomAEV und der Spielräume des Amtshaushaushaltes moderat angepasst:

 

-          die pauschale monatliche Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Amtsausschusses wird von 85 auf 95 Euro erhöht

-          das Sitzungsgeld wird von 13 auf 15 Euro erhöht und wird nun für jede einzelne Sitzung gezahlt, sofern an einem Tag mehrere Sitzungen stattfinden

-          die pauschale monatliche Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden des Amtsausschusses erhöht sich von 340 auf 380 Euro

-          weiterhin wurden die Aufwandsentschädigungen der Beiräte und die Stundensätze beim Verdienstausfall von 13 auf 15 Euro angehoben

-          die Dienstaufwandsentschädigung des Amtsdirektors wurde nach Maßgabe der BbgKomBesV von 150 auf 195 Euro erhöht, der allgemeine Vertreter des Amtsdirektors erhält 60 vom Hundert dieses Betrages

 

Ergänzt wurde weiterhin, dass bei nicht besetzter Funktion des Amtsausschussvorsitzenden, der Vertreter die Aufwandsentschädigung des Vorsitzenden in voller Höhe erhält.

Die Kosten für Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder erhöhen sich in der Folge von bisher ca. 26.000 Euro im Jahr auf ca. 31.000 Euro im Jahr (abhängig von der Anzahl der Sitzungen und der teilnehmenden Personen).

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 31.000 Euro

1110101-10100-5421000

2020 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 2019-Aufwandsentschädigungssatzung-ABCO (73 KB)    
Anlage 1 2 2016-Aufwandsentschaedigungssatzung-ABCO (80 KB)