Vorlage - CH-132/2019
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt aus dem Haushalt 2020 folgende Vereine entsprechend der Vereinsförderrichtlinie vom 01.01.2017 wie angegeben, vorbehaltlich der Leistungsfähigkeit der Gemeinde, zu unterstützen:
Verein beantragter Zuschuss
1. Landfrauenverein Serwest e.V. 1.000,00 € 2. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Sandkrug e.V. 1.500,00 € 3. AWO Ortsverein Serwest-Senftenhütte e.V. 500,00 € 4. Angelverein Golzow e.V. 250,00 €
3.250,00 €
Sachverhalt:
Die Gemeinde Chorin hat es sich zur Aufgabe gemacht, die örtlichen Vereine und deren Vereinsarbeit auf Grundlage der Vereinsförderrichtlinie der Gemeinde Chorin zu fördern.
Die Vereine wurden aufgefordert bis zum Stichtag 30.09.2019 ihre Antragsunterlagen auf Vereinsförderung für das Jahr 2020 einzureichen. Vier Vereine sind dem nachgekommen (siehe Anlage).
Folgende Anträge liegen zur Entscheidung vor:
Verein beantragter Zuschuss
1. Landfrauenverein Serwest e.V. 1.000,00 € 2. Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Sandkrug e.V. 1.500,00 € 3. AWO Ortsverein Serwest-Senftenhütte e.V. 500,00 € 4. Angelverein Golzow e.V. 250,00 €
3.250,00 €
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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