Vorlage - AA-061/2019
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beauftragt den Amtsdirektor, die Planungsleistung bis Leistungsphase 4 zur Vorbereitung der Beantragung der Fördermittel vorzunehmen. Der Amtsausschuss beschließt, dass der Planungsbeginn im Jahr 2020 und vorbehaltlich der gesicherten Finanzierung durch Bereitstellung von Fördermitteln, der Baubeginn im Jahr 2021 erfolgt. Sachverhalt: Da das Feuerwehrgerätehaus Niederfinow stark sanierungsbedürftig ist und die Sanierung im Bestand wegen fehlender Fläche (Anbau eines Sanitär- und Schulungstrakt notwendig) ausscheidet hat sich der Amtsausschuss mit Beschluss AA-033/2018 am 06.09.2018 dafür ausgesprochen, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Nutzung eines gemeindeeigenen Grundstückes zur Errichtung und Betreibung einer Feuerwehreinrichtung mit der Gemeinde Niederfinow zu schließen. Die Erweiterung des bestehenden Objektes auf dem angrenzenden Grundstück war zwar möglich, jedoch wären die Unfallverhütungsvorschriften wegen des dann nicht mehr vorliegenden Bestandsschutzes nicht einhaltbar. Auch wurde festgestellt, dass der Standort ungünstig ist, da die Erreichbarkeit des unmittelbaren Dorfkerns durch die Beschrankung erschwert wird. Das Grundstück auf welchem das Bestandsgebäude steht, ist teilweise in Privateigentum. Durch den, dem Amtsausschuss in seiner Sitzung vom 09.11.2017 vorgelegten Variantenvergleich wurde deutlich, dass das gemeindeeigene Grundstück am Hilligesplatz am geeignetsten ist. Nach einem Vor-Ort-Termin mit Vertretern der Unteren Naturschutzbehörde, des Wasser- und Schifffahrtsamtes Eberswalde, der Bauaufsicht und der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Barnim, Vertretern der Verwaltung und der Amtswehrführung zur grundsätzlichen Realisierbarkeit des Vorhabens ist das Bauvorhaben als machbar eingeschätzt worden. In Vorbereitung des avisierten Bauvorhabens wurde ein Baugrundgutachten in Auftrag gegeben. Ein Auszug aus dem geotechnischen Bericht zum Projekt 19-02-15 ist als Anlage 1 dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Im Zuge der zu erwartenden Kostenerhöhung durch das im Gutachten ausgewiesene Baugrundrisiko wurden mehrere Grundstücke in der Gemarkung Niederfinow bezüglich ihrer Geeignetheit für die Errichtung und Betreibung einer Feuerwehreinrichtung geprüft. Dem Amtsausschuss kann kein weiteres geeignetes Grundstück vorgeschlagen werden. Wegen des im Gutachten ausgewiesenen Baugrundrisikos und der höheren Gründungskosten wurde hierzu eine Kostenschätzung durchgeführt. Die Zusatzkosten für die Pfahlgründung belaufen sich lt. Kostenschätzung auf ca. 50.000 € (Anlage 2).
Für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses am Standort Niederfinow ist beabsichtigt Fördermittel zu akquirieren. Mögliche Förderprogramme sind derzeit nicht zugänglich. Der Träger des Brandschutzes wird die Refinanzierung im Hinblick auf die Förderfähigkeit einer alleinigen Feuerwehreinrichtung, aber auch einer Feuerwehreinrichtung in Kombination mit einem Dorfgemeinschaftshaus prüfen. Je nach Aussicht auf Erfolg und Machbarkeit ist eine unverzügliche Bearbeitung des entsprechenden Antrages auf Zuwendung zu erarbeiten und dem Amtsausschuss vorzulegen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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