Sachverhalt:
Nach § 65 in Verbindung mit § 140 der BbgKVerf hat das Amt Britz-Chorin-Oderberg für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung (§ 66 der Brandenburgischen Kommunalverfassung –BbgKVerf).
Das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen ist ausgeglichen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes wurde in der Sitzung des Kommunalausschusses am 16.10.2019 vorberaten.