Vorlage - OD-091/2019
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Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Kosten für den Bau des Spielplatzes in Kombination mit einer Seniorensportanlage zu ermitteln. Der Stadtverordnetenversammlung sind Fördermöglichkeiten darzulegen. Die Stadt Oderberg wählt gemäß § 9 (1) Nr. 2 der Hauptsatzung die offene Form der Beteiligung der Kinder- und Jugendlichen. Medienwirksam wird dies auf der Internetseite und im Amtsblatt veröffentlicht. Eine Befragung der Kinder und Jugendlichen findet in der Kindertagesstätte und der Schule Oderberg ohne die Erhebung der personenbezogenen Daten statt. Für die Anliegen der Senioren ist der Seniorenbeirat zu beteiligen.
Sachverhalt:
Die Stadt Oderberg hält die Errichtung eines kombinierten Spielplatzes und Seniorensportanlage vor der Sporthalle für erforderlich. Da ein Spielplatz die Belange der Kinder und Jugendlichen tangiert, sind diese bei der Angelegenheit nach § 18 a der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg zu beteiligen. Nach § 9 der Hauptsatzung der Stadt Oderberg entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Durchführung einer solchen Maßnahme. In dem Beschluss sind Form und Einzelheiten der Mitwirkung festzulegen.
Es wird in Betracht gezogen, den Spielplatz auf der Gemarkung Neuendorf, Flur 1, Flurstück 340, 316 oder 515 zu errichten. Die Flurstücke liegen im Eigentum der Stadt Oderberg.
Quelle: Brandenburgviewer
Auf den oben benannten Flurstücken befinden wir uns im Umgebungsschutz eines Einzeldenkmals „Sporthalle Oderberg“. Die Bauverwaltung prüft derzeit, ob zur Errichtung eines Spielplatzes eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Sofern dies zutrifft, wird die Verwaltung den Antrag entsprechend stellen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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