Vorlage - LS-049/2019

 
 
Betreff: Benennung der Straße zum Schützenplatz im Ortsteil Stolzenhagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
19.11.2019 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt die Straße zum Schützenplatz wie folgt zu benennen:

 Am Schützenplatz“.

 

 

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Sachverhalt:

Die Benennung/ Umbenennung von Straßen, Plätzen, Grün- und Parkanlagen sowie sonstigen Einrichtungen ist Angelegenheit der Gemeinde. Sie dient der Sicherstellung ausreichender Orientierungsmöglichkeiten im Gemeindegebiet. Die Entscheidung über die Benennung/ Umbenennung obliegt der Gemeindevertretung.

Die in der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen gelegene Straße zum Schützenplatz Stolzenhagen trägt zurzeit noch keine Bezeichnung. Für die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Vergabe einer Haus-/ Grundstücksnummer ist eine eindeutige Benennung der Straße notwendig. Die Straße an sich sowie das Straßennamensschild „Am Schützenplatz“ sind bereits vorhanden. Aus diesem Grunde empfiehlt es sich den Straßennamen wie folgt zu beschließen:

 

Am Schützenplatz“.

 

Die aktuelle Zufahrt zum Schützenplatz erfolgt von der „Weinbergstraße“ über die nachfolgend genannten Grundstücke:

  1. Gemarkung Stolzenhagen b. Oderberg, Flur 4, Flurstück 436
    1. ET Landkreis Barnim
  2. Gemarkung Stolzenhagen b. Oderberg, Flur 4, Flurstück 437
    1. Privatperson
  3. Gemarkung Stolzenhagen b. Oderberg, Flur 4, Flurstück 476
    1. ET Gemeinde Stolzenhagen
  4. Gemarkung Stolzenhagen b. Oderberg, Flur 4, Flurstück 507

Schützenverein Stolzenhagen e. V.

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen