Vorlage - BR-087/2019
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung „Eisenwerkstraße“.
Sachverhalt:
Mit Beschluss BR-094/2018 wurde durch die Gemeindevertretung Britz eine Einbahnstraßenregelung für die „Eisenwerkstraße“ von der „Eberswalder Straße“ (Sparkasse) in Richtung Rathaus gefordert. Als Begründung wurde der Hol- und Bringe-Verkehr der „alten Kita“ genannt. Um den Verkehrsfluss zielgerichtet zu leiten, schien die Schaffung einer Einbahnstraßenregelung als geeignete Maßnahme. Mit der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2019O00376 vom 30.10.2018 erteilte die Untere Straßenverkehrsbehörde ihre Zustimmung zur geplanten Maßnahme. Mit Vollzug der Anordnung am 13.03.2019 trat die Regelung in Kraft.
Nach Eröffnung der „neuen Kita“ zeigte sich, dass die Fahrzeugführer („Eltern-Taxis“) die rückwertigen Parkflächen (Eisenwerkstraße) nur selten nutzen. Der Hol-/ Bringe-Verkehr beschränkt sich auf die Parkflächen an der „Eberswalder Straße“. Die Verkehrslage hat sich in der Eisenwerkstraße entspannt, sodass aus Sicht der Gemeindevertretung und des Ordnungsamtes die Einbahnstraßenregelung aufgehoben werden kann.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |