Vorlage - CH-047/2014
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt, die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Chorin, außer OT Golzow, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, in den Abendstunden bis 22.00 Uhr zu betreiben. Die Gemeindevertretung beschließt, weiterhin die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Chorin, außer OT Golzow, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, in den Morgenstunden ab 05:00 Uhr bis zum Hellwerden zu betreiben.
Problemdarstellung/Sachverhalt: In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 15.09.2014 wurde die Änderung der Schaltzeiten der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Gemeinde Chorin mit allen Ortsteilen, außer OT Golzow thematisiert. Die Abschaltungen zu den Nachtzeiten dieser Anlagen sind in jedem Ortsteil unterschiedlich. Teilweise leuchten alle Straßenlaternen nachts durch, wiederum nur vereinzelt an den Verkehrsschwerpunkten wie Kreuzungen/Einmündungen, Innerorts und Außerorts. Ebenso schalten vereinzelt die Anlagen bereits ab 19.00 Uhr ab, was auch sicherlich von den örtlichen Gegebenheiten abhängt. Hier wurde der Vorschlag durch die Abgeordneten der Haupt- und Finanzausschusssitzung unterbreitet, eine Abschaltung der Anlagen von 19.00 Uhr auf 22.00 Uhr zu ändern. Für die Umstellung sind ca. 1.000,00 Euro erforderlich.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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