Vorlage - BR-090/2019

 
 
Betreff: Änderung der Vereinsförderrichtlinie Gemeinde Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:41.33
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Britz Vorberatung
18.11.2019 
Sozialausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
25.11.2019 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Vereinsförderrichtlinie

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die Änderung des § 2 Abs. 1 der Vereinsförderrichtlinie. Anträge auf Zuwendungen für das Förderjahr sind jeweils bis zum 30. Juni des Vorjahres schriftlich bei der Gemeinde unter Verwendung des Antragsformulars zu stellen.

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz hat am 28. November 2016 die „Richtlinie der Gemeinde Britz zur Förderung der örtlichen Vereine“ (Vereinsförderrichtlinie) beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 sind Anträge auf Zuwendungen für das Förderjahr jeweils zum 30. September des Vorjahres schriftlich bei der Gemeinde unter Verwendung des Antragsformulars zu stellen.

Um die Haushaltsplanung seitens der Verwaltung sicher zu gestalten, wird empfohlen das Antragsdatum bereits auf den 30. Juni des Vorjahres zu verlegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinsförderrichtlinie (1223 KB)