Vorlage - BR-090/2019
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die Änderung des § 2 Abs. 1 der Vereinsförderrichtlinie. Anträge auf Zuwendungen für das Förderjahr sind jeweils bis zum 30. Juni des Vorjahres schriftlich bei der Gemeinde unter Verwendung des Antragsformulars zu stellen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz hat am 28. November 2016 die „Richtlinie der Gemeinde Britz zur Förderung der örtlichen Vereine“ (Vereinsförderrichtlinie) beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 sind Anträge auf Zuwendungen für das Förderjahr jeweils zum 30. September des Vorjahres schriftlich bei der Gemeinde unter Verwendung des Antragsformulars zu stellen. Um die Haushaltsplanung seitens der Verwaltung sicher zu gestalten, wird empfohlen das Antragsdatum bereits auf den 30. Juni des Vorjahres zu verlegen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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