Vorlage - BR-091/2019

 
 
Betreff: Änderung der Zone zum eingeschränkten Haltverbot im Wohngebiet "Oderberger Straße"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
25.11.2019 
Gemeindevertretung Britz zurückgestellt   
24.02.2020 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Bauausschuss Britz Entscheidung
10.02.2020 
Bauausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
1_Übersicht 1
2_1 Kiefernweg
5_1_Hans-Ammon-Str. 1-5, 10-12
6_1 Bergstr. 7-10
3_3 Wiesenstr23-26
3_2_Wiesenstr. 30 - 42
3_1 Wiesenstr. 5-9
4_3 Oderberger Str. ggü. 1 - Hans-Ammon-Str.
4_2 Oderberger Str. ggü. 5 - Winkelmannstr.
4_1 Oderberger Str. 11-12 a
5_2_Hans-Ammon-Str. 13-17
2020-02-10AenderungenBeschlussBR_091_2019

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

 

Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Änderung der eingeschränkten Haltverbotszone „Wohngebiet Oderberger Straße“ gemäß vorliegenden Plänen (Anlage 1) und beauftragt die Verwaltung, die Änderungen bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu beantragen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Der aktuelle Beschluss BR-091/2019 der Gemeindevertretung Britz wurde in der Sitzung vom 25.11.2019 zurückgestellt und im Nachgang zu dieser Sitzung durch die Verwaltung konkretisiert. Die Anregungen der Anwohner wurden hierbei berücksichtigt.

 

 

Durch die Gemeindevertretung Britz (BR-003/2016) wurde die Ausweisung einer Zone zum eingeschränkten Halten beschlossen und die Amtsverwaltung beauftragt, einen entsprechenden Antrag für die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu formulieren.

Mit der Erteilung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung (2016o00011) Ende Januar 2016 wurde die Haltverbotszone angeordnet und mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen (Vz.) sowie Zusatzzeichen (Zz.) umgesetzt.

 

Nachdem die Zone einige Jahre in Kraft ist, wird deutlich, dass ein Mehrbedarf an Parkflächen im Wohngebiet „Oderberger Straße“ besteht.

 

In mehreren Vor-Ort-Terminen mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde sowie zuletzt mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister, dem Ordnungsamt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg sowie Anwohnern aus dem Kiefernweg und der Wiesenstraße wurden die Probleme erneut diskutiert.

Die Notwendigkeit zur Schaffung von Parkflächen aus Sicht der Anwohner ist geboten. Auch die Untere Straßenverkehrsbehörde sowie das Ordnungsamt teilen diese Ansicht.

Die Haltverbotszone in der aktuellen Ausführung soll bestehen bleiben und durch Ausnahmen für das Parken ergänzt werden.

 


Der neue Entwurf sieht folgenden Änderungen vor:

 

  1. „Wiesenstraße“

 

Die Fahrbahnbreite lässt das Parken nur auf einer Seite der Fahrbahn zu. Zur Verkehrsberuhigung ist die Ausführung von Parkflächen wechselseitig wünschenswert, würde jedoch die Steigerung von Verkehrszeichen bedeuten. Ziel ist es, so wenig Verkehrszeichen wie nötig aufzustellen.

 

Aktuell

Neu

Plan

Haus-Nr. 7 – 10

Parken, 2 h mit Parkscheibe

Haus-Nr. 5 – 9

Parken, Mo.-Fr. 7-18 h, 2 h mit Parkscheibe

NEU_3_1

Nicht vorhanden

Haus-Nr. 20 a – 20 c

Parken, Mo.-Fr. 7-18 h, 2 h mit Parkscheibe

NEU_3_2

Nicht vorhanden

Haus-Nr. 23 – 26

Parken, Mo.-Fr. 7-18 h, 2 h mit Parkscheibe

NEU_3_3

 

  1. „Oderberger Straße“

 

In der Oderberger Straße wird der Bereich zum Parken auf der Fahrbahn in Höhe der Hausnummer 13/14 unterbrochen. Ziel ist es, dem Begegnungsverkehr eine Ausweichmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Weiterhin soll im Bereich gegenüber Hausnummer 1 – 3 zusätzlicher Parkraum geschaffen werden.

 

Aktuell

Neu

Plan

Wiesenstr. – Winkelmannstr.

Parken,

Haus-Nr. 11 – 12 a

Parken,

NEU_4_1

Nicht vorhanden

Haus-Nr. ggü. 5 – Winkelmannstr.

Parken,

NEU_4_2

Nicht vorhanden

Hans-Ammon-Str. – ggü. 1

Parken,

NEU_4_3

 

  1. „Hans-Ammon-Straße“

 

Die aktuelle Beschilderung der „Kurzzeit-Parkflächen“ ist aus Sicht der Ordnungsbehörde nicht zielführend und wird von den Fahrzeugführern regelmäßig missachtet. Die fehlende Akzeptanz der „Kurzzeit-Parkflächen“ und die fehlenden Parkflächen auf dem Gelände „Wohnungsgenossenschaft Glück-Auf“ führen dazu, dass in der Hans-Ammon-Straße auf beiden Fahrbahnseiten geparkt wird. Für größere Fahrzeuge (Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Feuerwehr u. Rettungsdienst) ist das ungehinderte Vorankommen nicht oder nur schwer möglich.

Die bestehende Beschilderung soll an die geplante Beschilderung im Wohngebiet „Oderberger Straße“ angeglichen werden.

 

Aktuell

Neu

Plan

Haus-Nr. 1 – 5

Parken, 0,5 h mit Parkscheibe

Haus-Nr. 1 – 5

Parken, Mo.-Fr. 7-18 h, 2 h mit Parkscheibe

NEU_5_1

Haus-Nr. 8 – 12

Parken, 0,5 h mit Parkscheibe

Haus-Nr. 10 – 12

Parken, Mo.-Fr. 7-18 h, 2 h mit Parkscheibe

Haus-Nr. 13 – 17

Parken, 0,5 h mit Parkscheibe

Haus-Nr. 13 – 17

Parken, Mo.-Fr. 7-18 h, 2 h mit Parkscheibe

NEU_5_2

 


  1. Kiefernweg

 

Im Kiefernweg stehen für das Mehrfamilienhaus Nr. 9 nicht genügend Parkflächen zur Verfügung. Anwohner wünschen hier das Parken auf der Fahrbahn. Beim Vor-Ort-Termin wurde über die Schaffung von Parkraum gesprochen und die Ausweisung von Parkflächen auf der Fahrbahn für machbar befunden.

Aus Sicht der Ordnungsbehörde ist, unter Berücksichtigung der baulichen Zugänglichkeit des Wohnhauses Nr. 9 ein „Bewegungsbereich“ für Rettungskräfte vor dem Gebäude freizuhalten.

Um den Begegnungsverkehr entlang des Kiefernweges zu unterbinden, wird die Schaffung einer Einbahnstraßenregelung als sinnvoll erachtet.

 

Aktuell

Neu

Plan

Nicht vorhanden

Einbahnstraße,

Glück-Auf-Weg Ragöser Str.

„Radfahrer frei“

NEU_2_1

Nicht vorhanden

Haus-Nr. 1 – 2

Parken, Mo.-Fr. 7-18 h, 2 h mit Parkscheibe

Nicht vorhanden

Haus-Nr. 5 – 7

Parken, Mo.-Fr. 7-18 h, 2 h mit Parkscheibe

 

 

Erläuterungen der Verkehrszeichenkombinationen

 

B:\32.81 Verkehrslenkung, Verkehrssicherung\40_Sonstiges\Beschilderungen\Allgemein\Vz 290.1.jpg

Vz. 290.1

Beginn

 

Wer ein Fahrzeug führt, darf innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als drei Minuten halten, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen.

Innerhalb der gekennzeichneten Zone gilt das eingeschränkte Haltverbot auf allen öffentlichen Verkehrsflächen, sofern nicht abweichende Regelungen durch Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen getroffen sind.

Durch Zusatzzeichen kann das Parken für Bewohner mit Parkausweis oder mit Parkschein oder Parkscheibe innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein.

Durch Zusatzzeichen kann das Parken mit Parkschein oder Parkscheibe innerhalb gekennzeichneter Flächen erlaubt sein. Dabei ist der Parkausweis, der Parkschein oder die Parkscheibe gut lesbar auszulegen oder anzubringen.

B:\32.81 Verkehrslenkung, Verkehrssicherung\40_Sonstiges\Beschilderungen\Allgemein\Vz 290.2.jpg

Vz. 290.2

Ende

B:\32.81 Verkehrslenkung, Verkehrssicherung\40_Sonstiges\Beschilderungen\Allgemein\Vz 314-10.jpg

B:\32.81 Verkehrslenkung, Verkehrssicherung\40_Sonstiges\Beschilderungen\Allgemein\Vz 1040-32 (2h).jpg

B:\32.81 Verkehrslenkung, Verkehrssicherung\40_Sonstiges\Beschilderungen\Allgemein\Vz 1042-33 7-18 h.png

B:\32.81 Verkehrslenkung, Verkehrssicherung\40_Sonstiges\Beschilderungen\Allgemein\Vz 314-20.jpgB:\32.81 Verkehrslenkung, Verkehrssicherung\40_Sonstiges\Beschilderungen\Allgemein\Vz 1040-32 (2h).jpgB:\32.81 Verkehrslenkung, Verkehrssicherung\40_Sonstiges\Beschilderungen\Allgemein\Vz 1042-33 7-18 h.png

Vz. 314-10

Vz. 314-20

Das Parken ist hier generell erlaubt. Dies gilt auch in einer eingeschränkten Haltverbots-Zone.

Als Einschränkung ist die Nutzung einer Parkscheibe im Zeitraum von Montag bis Freitag zwischen 7 und 18 Uhr vorgeschrieben (2 Std.).

Am Samstag und Sonntag sowie zwischen 18 und 7 Uhr kann in diesem Bereich ohne die Nutzung einer Parkscheibe geparkt werden.

Zz. 1040-32

Zz. 1042-33

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

2.000,00 EUR

1220101-20100-5222000

2020

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

Änderungsempfehlung aus dem Bauausschuss Britz vom 10.02.2020:

 

  1. In der Wiesenstraße soll der Parkbereich vor den Grundstücken 20a bis 20c auf die andere Straßenseite (auf der Seite des Gehweges) verlegt werden.
  2. In der Hans-Ammon-Straße soll der Bitte der Wohnungsbaugenossenschaft gefolgt und die Parkzeitbegrenzung von 0,5 h nicht geändert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1_Übersicht 1 (237 KB)    
Anlage 2 2 2_1 Kiefernweg (339 KB)    
Anlage 8 3 5_1_Hans-Ammon-Str. 1-5, 10-12 (373 KB)    
Anlage 11 4 6_1 Bergstr. 7-10 (349 KB)    
Anlage 10 5 3_3 Wiesenstr23-26 (382 KB)    
Anlage 4 6 3_2_Wiesenstr. 30 - 42 (407 KB)    
Anlage 3 7 3_1 Wiesenstr. 5-9 (416 KB)    
Anlage 7 8 4_3 Oderberger Str. ggü. 1 - Hans-Ammon-Str. (391 KB)    
Anlage 6 9 4_2 Oderberger Str. ggü. 5 - Winkelmannstr. (397 KB)    
Anlage 5 10 4_1 Oderberger Str. 11-12 a (414 KB)    
Anlage 9 11 5_2_Hans-Ammon-Str. 13-17 (347 KB)    
Anlage 12 12 2020-02-10AenderungenBeschlussBR_091_2019 (322 KB)