Vorlage - BR-091/2019
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Änderung der eingeschränkten Haltverbotszone „Wohngebiet Oderberger Straße“ gemäß vorliegenden Plänen (Anlage 1) und beauftragt die Verwaltung, die Änderungen bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu beantragen.
Sachverhalt:
Der aktuelle Beschluss BR-091/2019 der Gemeindevertretung Britz wurde in der Sitzung vom 25.11.2019 zurückgestellt und im Nachgang zu dieser Sitzung durch die Verwaltung konkretisiert. Die Anregungen der Anwohner wurden hierbei berücksichtigt.
Durch die Gemeindevertretung Britz (BR-003/2016) wurde die Ausweisung einer Zone zum eingeschränkten Halten beschlossen und die Amtsverwaltung beauftragt, einen entsprechenden Antrag für die Untere Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu formulieren. Mit der Erteilung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung (2016o00011) Ende Januar 2016 wurde die Haltverbotszone angeordnet und mit der Aufstellung der entsprechenden Verkehrszeichen (Vz.) sowie Zusatzzeichen (Zz.) umgesetzt.
Nachdem die Zone einige Jahre in Kraft ist, wird deutlich, dass ein Mehrbedarf an Parkflächen im Wohngebiet „Oderberger Straße“ besteht.
In mehreren Vor-Ort-Terminen mit der Unteren Straßenverkehrsbehörde sowie zuletzt mit dem ehrenamtlichen Bürgermeister, dem Ordnungsamt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg sowie Anwohnern aus dem Kiefernweg und der Wiesenstraße wurden die Probleme erneut diskutiert. Die Notwendigkeit zur Schaffung von Parkflächen aus Sicht der Anwohner ist geboten. Auch die Untere Straßenverkehrsbehörde sowie das Ordnungsamt teilen diese Ansicht. Die Haltverbotszone in der aktuellen Ausführung soll bestehen bleiben und durch Ausnahmen für das Parken ergänzt werden.
Der neue Entwurf sieht folgenden Änderungen vor:
Die Fahrbahnbreite lässt das Parken nur auf einer Seite der Fahrbahn zu. Zur Verkehrsberuhigung ist die Ausführung von Parkflächen wechselseitig wünschenswert, würde jedoch die Steigerung von Verkehrszeichen bedeuten. Ziel ist es, so wenig Verkehrszeichen wie nötig aufzustellen.
In der Oderberger Straße wird der Bereich zum Parken auf der Fahrbahn in Höhe der Hausnummer 13/14 unterbrochen. Ziel ist es, dem Begegnungsverkehr eine Ausweichmöglichkeit zur Verfügung zu stellen. Weiterhin soll im Bereich gegenüber Hausnummer 1 – 3 zusätzlicher Parkraum geschaffen werden.
Die aktuelle Beschilderung der „Kurzzeit-Parkflächen“ ist aus Sicht der Ordnungsbehörde nicht zielführend und wird von den Fahrzeugführern regelmäßig missachtet. Die fehlende Akzeptanz der „Kurzzeit-Parkflächen“ und die fehlenden Parkflächen auf dem Gelände „Wohnungsgenossenschaft Glück-Auf“ führen dazu, dass in der Hans-Ammon-Straße auf beiden Fahrbahnseiten geparkt wird. Für größere Fahrzeuge (Müllabfuhr, Abwasserbeseitigung, Feuerwehr u. Rettungsdienst) ist das ungehinderte Vorankommen nicht oder nur schwer möglich. Die bestehende Beschilderung soll an die geplante Beschilderung im Wohngebiet „Oderberger Straße“ angeglichen werden.
Im Kiefernweg stehen für das Mehrfamilienhaus Nr. 9 nicht genügend Parkflächen zur Verfügung. Anwohner wünschen hier das Parken auf der Fahrbahn. Beim Vor-Ort-Termin wurde über die Schaffung von Parkraum gesprochen und die Ausweisung von Parkflächen auf der Fahrbahn für machbar befunden. Aus Sicht der Ordnungsbehörde ist, unter Berücksichtigung der baulichen Zugänglichkeit des Wohnhauses Nr. 9 ein „Bewegungsbereich“ für Rettungskräfte vor dem Gebäude freizuhalten. Um den Begegnungsverkehr entlang des Kiefernweges zu unterbinden, wird die Schaffung einer Einbahnstraßenregelung als sinnvoll erachtet.
Erläuterungen der Verkehrszeichenkombinationen
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Änderungsempfehlung aus dem Bauausschuss Britz vom 10.02.2020:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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