Vorlage - CH-136/2019

 
 
Betreff: Berufung von sachkundigen Einwohnern in den Werkausschuss der Gemeindevertretung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
28.11.2019 
Gemeindevertretung Chorin geändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beruft

 

Herrn Thomas Lenz

 

als beratendes Mitglied (sachkundiger Einwohner) in den Werkausschuss der Gemeindevertretung.

 

 

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Sachverhalt:

 

Mit Beschluss CH-071/2019 hat die Gemeindevertretung einen Werkausschuss gebildet. In diesen Ausschuss können nach § 43 Absatz 4 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) beratende Mitglieder (sogenannte »sachkundige Einwohner«) berufen werden.

 

Sachkundige Einwohner haben in dem Ausschuss, in den sie berufen wurden ein aktives Teilnahmerecht, sie können jedoch nicht Vorsitzende oder stellvertretende Vorsitzende eines Ausschusses sein und haben keine Stellvertreter.

 

Die Berufung der sachkundigen Einwohner erfolgt formlos, die namentliche Besetzung kann aber nach § 43 Absatz 2 Satz 4 BbgKVerf durch deklaratorischen Beschluss festgestellt werden. Dieser Beschluss dient lediglich der Klarstellung und Dokumentation.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 78,00 € jährlich

1110101-30100-5421000

2020 - 2024

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Jeder sachkundige Einwohner erhält pro Anwesenheit bei einer Sitzung ein Sitzungsgeld in Höhe von 13,00 €.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen