Vorlage - BR-094/2019
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz hat in ihrer Sitzung am 15.08.2017 den Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung des Schulstandortes Britz zum „Schulcampus“ gefasst.
Um den Umfang der erforderlichen Umbau-, Ausbau- und Modernisierungsmaßnahmen erfassen und geeignete Lösungsvorschläge zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen aufzeigen zu können, wurde zunächst ein Konzept zur Umgestaltung des Schulstandortes erstellt. Dieses Konzept wurde in den entsprechenden Gremien mit den Gemeindevertretern und Vertretern der Schule und des Hortes diskutiert und dient als Grundlage für die weiteren Planungen in Bezug auf
Die Umsetzung der Teilmaßnahmen ist abhängig von der Verfügbarkeit finanzieller Mittel und somit auch von der Bewilligung entsprechender Fördermittel.
Für den ersten Bauabschnitt (Umgestaltung der Außenanlagen mit Änderung der Hol- und Bringsituation; Neugestaltung der Außensportanlagen; Neugestaltung der Schulgartenbereiche) wurde bereits ein Fördermittelantrag beim Landesamt für Ländliche Entwicklung und Flurneuordnung (LELF) gestellt. Im Zuge der Antragsprüfung teilte das Rechtsanwaltskanzlei Dentons (Rechsanwalt Dr. Braun), mit, das die Vergabeverfahren für den Fördermittelgeber prüft, mit, dass trotz Umsetzung der Baumaßnahmen in getrennt voneinander durchzuführenden Bauabschnitten, die Planungsleistungen nur in einem europaweitem Ausschreibungsverfahren (VgV-Verfahren – Verfahren nach der Vergabeverordnung im Oberschwellenbereich) vergeben werden dürfen.
Aus diesem Grund wurden die Planungsleistungen Schule Britz als Generalplanerleistungen in einem offenen Verfahren europaweit ausgeschrieben und folgende Leistungen, die für die Sanierung bzw. Umbau einer Schule erforderlich sind, abgefragt:
Nachdem die EU-Bekanntmachung am 16.09.2019 elektronisch an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union übermittelt wurde, erfolgten die Veröffentlichung der Bekanntmachung der Ausschreibung und die Bereitstellung der Vergabeunterlagen auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg.
Mit Ablauf der Angebotsfrist am 22.10.2019 lag 1 Angebot, elektronisch über den Vergabemarktplatz Brandenburg eingereicht, vor.
Einziger Bieter ist das Planungsbüro ANGELIS & PARTNER Architekten mbB aus Wismar. Die Angebotssumme liegt bei 1.069.687,63 EUR brutto.
Nach Prüfung des Angebots auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit und der Nachforderung von Unterlagen, konnte festgestellt werden, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen und das Angebot somit in die Angebotswertung kommt.
Die Angebotssumme des Bieters Angelis & Partner Architekten mbB liegt im Rahmen der Kostenschätzung, die auf Grundlage der Konzeption vorgenommen wurde. Insbesondere der Vergleich zum 1. BA (Außenanlagengestaltung) zeigt, dass die Angebotssumme die Kostenschätzung und damit die angegebenen Planungskosten (KG 700) im Fördermittelantrag nicht übersteigt. Die angebotenen Honorarsätze aller Planungsleistungen orientieren sich bei den Grundleistungen an den Honorarsätzen der HOAI. Der Umbauzuschlag für Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen an der Altsubstanz beläuft sich mit 20 % ebenfalls in dem Rahmen, in dem ein Umbauzuschlag als vereinbart gilt, wenn dazu keine schriftliche Vereinbarung getroffen worden wäre und mindestens ein durchschnittlicher Schwierigkeitsgrad vorliegt. Die Nebenkosten wurden mit 4 % und der Generalplanerzuschlag mit 10 % angeboten.
Der Auftrag soll zunächst nur für die Leistungsphasen 3 bis 5 für Planungsleistungen des Leistungsbildes Freianlagen sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 für die Planungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume verbindlich erteilt werden.
Die nachfolgenden Leistungsphasen der bereits beauftragten Leistungsbilder (Planungsleistungen für den 1. und 2. BA), weitere Leistungen der anderen Leistungsbilder sowie die jeweiligen Besonderen Leistungen sind optional und sollen nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag gegeben werden, wenn sie zur Umsetzung der von der Gemeinde gewünschten Bauleistungen bzw. des jeweiligen Bauabschnitts zwingend erforderlich sind.
Den angebotenen Planungskosten liegen anrechenbare Baukosten zugrunde, die auf Grundlage der erarbeiteten Konzeption ermittelt wurden. Dieser Betrag ist daher ein vorläufiger Rechenposten zur Herstellung der Vergleichbarkeit der Angebote im europaweiten Vergabeverfahren. Maßgeblich für das letztlich zu zahlende Honorar sind die anrechenbaren Kosten, die sich aus der Kostenberechnung nach Abschluss der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) ergeben, wenn feststeht, welche Baumaßnahmen tatsächlich durch die Gemeinde in welcher Art und Weise gewünscht sind.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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