Vorlage - OD-093/2019
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Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Einvernehmen mit der Vorsitzende der Stadtverordnetenvertretung Oderberg getroffene Eilentscheidung zur
Sachverhalt:
Das Grundstück, Berliner Straße 83, Flur 1, Flurstück 194 in der Gemarkung Oderberg wurde mit Notarvertrag vom 26.03.2019 im Rahmen eines Schenkungsvertrages der Stadt Oderberg in Alleineigentum übertragen. Diese Übertragung erfolgte im öffentlichen Interesse zur Sicherung und Verbesserung des Schulstandortes Oderberg. Die Stadt Oderberg beabsichtigt, die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude zu beseitigen. Diese Gebäude sind Bestandteil des unter Denkmalschutz stehenden Stadtkerns.
Eine Denkmalrechtliche Erlaubnis für die Beseitigung der oberirdischen Bauteile des ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses (Vorderhaus) liegt bereits vor.
Da die Stadt Oderberg umfassende Baumaßnahmen im Rahmen der Schulsicherung der Grundschule Oderberg durchführen muss, ist auch die Beseitigung der Nebenanlagen notwendig. Ein entsprechender Antrag wird Seitens der Verwaltung an die Untere Denkmalschutzbehörde gestellt. Voraussetzung für die Beseitigung ist eine Dokumentation des Bestandes gemäß Anforderungen des Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum (BLDAM).
Erst nach Übergabe der Dokumentation an die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Barnim kann deren Freigabe zur geplanten Beseitigung erfolgen.
Seitens der Verwaltung wurde der finanzielle Aufwand zur Erstellung der Dokumentation durch ein zugelassenes Planungsbüro auf 10.000,00 € geschätzt.
Eine Angebotsabfrage und Auswertung erfolgt durch die Verwaltung.
Eilentscheidung:
Die Stadtverordnetenvertretung der Stadt Oderberg:
Oderberg, 19.11.2019
_______________________________ _________________________ Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Oderberg Amtsdirektor
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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