Vorlage - OD-093/2019

 
 
Betreff: Berliner Straße 83
Antrag auf Genehmigung außer- bzw. überplanmäßiger Aufwendungen

Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
11.12.2019 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

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 Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg genehmigt  die vorstehende durch den Amtsdirektor im Einvernehmen mit der Vorsitzende der Stadtverordnetenvertretung Oderberg getroffene Eilentscheidung zur

 

  1. Bereitstellung der 10.00,00€ für die Erarbeitung der durch die Untere Denkmalschutzbehörde geforderten Dokumentation für 2019/2020
  2. Genehmigung des überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 10.000,00€
  3. Vergabe des Auftrages nach Eingang und Prüfung der Angebote zur Erstellung der Dokumentation der Firma mit dem wirtschaftlich günstigstem Angebot

 

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Sachverhalt:

 

 Das Grundstück, Berliner Straße 83, Flur 1, Flurstück 194 in der Gemarkung Oderberg wurde mit Notarvertrag vom 26.03.2019 im Rahmen eines Schenkungsvertrages der Stadt Oderberg in Alleineigentum übertragen.

Diese Übertragung erfolgte im öffentlichen Interesse zur Sicherung und Verbesserung des Schulstandortes Oderberg.

Die Stadt Oderberg beabsichtigt, die auf dem Grundstück befindlichen Gebäude zu beseitigen.

Diese Gebäude sind Bestandteil des unter Denkmalschutz stehenden Stadtkerns.

 

Eine Denkmalrechtliche Erlaubnis für die Beseitigung der oberirdischen Bauteile des ehemaligen Wohn- und Geschäftshauses (Vorderhaus) liegt bereits vor.

 

Da die Stadt Oderberg umfassende Baumaßnahmen im Rahmen der Schulsicherung der Grundschule Oderberg durchführen muss, ist auch die Beseitigung der Nebenanlagen notwendig.

Ein entsprechender Antrag wird Seitens der Verwaltung an die Untere Denkmalschutzbehörde gestellt.

Voraussetzung für die Beseitigung ist eine Dokumentation des Bestandes gemäß

Anforderungen des Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum (BLDAM).

 

Erst nach Übergabe der Dokumentation an die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Barnim kann deren Freigabe zur geplanten Beseitigung erfolgen.

 

Seitens der Verwaltung wurde der finanzielle Aufwand zur Erstellung der Dokumentation durch ein zugelassenes Planungsbüro auf 10.000,00 € geschätzt.

 

Eine Angebotsabfrage und Auswertung erfolgt durch die Verwaltung.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gemeinde/Haushalt:

 

Amt Britz-Chorin-Oderberg

 

 

Lfd.

Nr.

 

PSK

 

HH-Ansatz 2019

 

Mehrbedarf/

überplanm.

Finanzbedarf

 

 

HH-Ansatz

neu 2019

 

Deckungsmittel

aus PSK

 

Verfügb.

Deckung

 

1

 

5110105 – 80601 – 5431031

 

 500,00

 

   10.000,00

 

 

10.500,00  €

 

5410101-8061-5221000

 

10.000,00 € 

 

 

 

 

Eilentscheidung:

 

Die Stadtverordnetenvertretung der Stadt Oderberg:

 

  1. beschließt die Bereitstellung der 10.00,00€ für die Erarbeitung der durch die Untere Denkmalschutzbehörde geforderten Dokumentation für 2019/2020
  2. genehmigt den überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwand in Höhe von 10.000,00€
  3. ermächtigt die Verwaltung nach Eingang und Prüfung der Angebote zur Erstellung der Dokumentation der Firma mit dem wirtschaftlich günstigstem Angebot den Auftrag zu erteilen

 

Oderberg, 19.11.2019

 

 

 

 

 

_______________________________                                    _________________________

Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Oderberg   Amtsdirektor

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

10.000,00

5110105-80601-5431031

2019/ 2020

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

ÜPLAPL aus 5410101-8061-5221000

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen