Vorlage - LI-062/2019
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Die Gemeindevertretung Liepe bewilligt der Sportgemeinschaft Liepe e.V. im Haushaltsjahr 2020 eine Zuwendung in Höhe von 500,00 €.
Sachverhalt:
Die Gemeinde Liepe befindet sich in der vorläufigen Haushaltsführung nach § 69 BbgKVerf. Freiwillige Aufwendungen sind nur zulässig, wenn eine rechtliche Verpflichtung besteht oder diese z.B. zur Konsolidierung des Haushaltes beitragen.
Die SG Liepe 49 e.V. beantragte mit Datum des 19. November 2019 eine Zuwendung in Höhe von 500,00 € zweckgebunden für die Pflege- und Wartung des gemeindeeigenen Sportgeländes. Die SG Liepe 49 e.V. trägt mit ihrem ehrenamtlichen Wirken zur Entlastung und damit zur Konsolidierung des Gemeindehaushaltes bei.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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