Vorlage - BR-062/2014
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Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. BR-03/2014 „Haushaltsplan und Haushaltssatzung der Gemeinde Britz 2014“.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Mit Schreiben vom 09.09.2014 wird der Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass der Beschluss Nr. BR-03/2014 zur Haushaltssatzung 2014 unverzüglich aufgehoben wird.
Ihre Forderung begründet die Kommunalaufsicht damit, dass die am 27.01.2014 durch die Gemeindevertretung Britz beschlossene Haushaltssatzung als genehmigungspflichtigen Teil einen Gesamtbetrag der Kredite von 200.000 € enthält, die zur Genehmigung der Kommunalaufsicht vorgelegten Unterlagen aber formell und materiell nicht den Anforderungen an den Umfang und den Inhalt der aufzustellenden Haushaltsunterlagen entsprechen (u. a. fehlen Jahresabschlüsse und Eröffnungsbilanz). Eine sachgerechte Beurteilung der haushaltswirtschaftlichen Situation war daher nicht möglich.
Zudem wurde die Haushaltssatzung ohne Genehmigung am 28.02.2014 im Amtsblatt des Amtes Britz-Chorin-Oderberg bekannt gemacht. Eine vorherige Bekanntmachung führt zur teilweisen Nichtigkeit der Haushaltssatzung.
Um der Forderung des Landkreises zu entsprechen wird vorgeschlagen, den Beschluss zur Haushaltssatzung aufzuheben.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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