Vorlage - BR-105/2019

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Britz Vorberatung
02.12.2019 
Finanzausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
06.12.2019 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Prüfbericht-Britz-2017
Prüfbericht-Britz-2017-2
Rechenschaftsbericht Britz 2017
Bilanz mit Anlagen NEU 13.06.2019
Anlagenübersicht NEU 13.06.2019

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Die Gemeindevertretung beschließt auf der Grundlage des § 82, Absatz 4 über den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2017.

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Britz hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten (§82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf) eine Entscheidung zu treffen. 

 

Wegen des Rückstaus in der Erstellung der Jahresabschlüsse hat die Gemeindevertretung Britz am 26.02.2018 die Jahresabschlüsse 2012-2016 in einem vereinfachten Verfahren zu erstellen, (BR-009/2018 "Verfahren zur Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 bis 2017") beschlossen. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 wurde diese Verfahrensweise gesetzlich legitimiert und den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die Jahresabschlüsse ab dem 2. Jahr nach der Einführung der Doppik, also für die Jahre 2012 bis 2016 in verkürzter Form zu erstellen.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde demzufolge nicht mehr verkürzt, sondern in vollständigem Umfang erstellt.

 

Grundlage der Prüfung der Jahresabschlüsse sind die Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung (Artikel 3) und zum Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse (Artikel 18) vom 21.03.2019.

 

Der Jahresabschluss und die Bilanz der Gemeinde Britz zum 31.12.2017 wurden am 24.04.2019 erstellt und durch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Barnim und geprüft. Auf der Grundlage des Beschlusses BR-057/2019 wurde zusammen mit dem vollständig erstellten Jahresabschluss 2017 der Jahresabschluss 2016 inzident geprüft.

 

Das RGPA schlägt im Prüfbericht vom 06.11.2019 entsprechend § 4 Abs. 4 BbgKVerf der Gemeindevertretung Britz vor, durch gesonderte Beschlüsse den geprüften Jahresabschluss 2017 zu beschließen und den Amtsdirektor zu entlasten.

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

2017 und folgende

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Siehe Schlussbilanz und Jahresabschluss 2017

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Prüfbericht-Britz-2017 (1101 KB)    
Anlage 2 2 Prüfbericht-Britz-2017-2 (194 KB)    
Anlage 3 3 Rechenschaftsbericht Britz 2017 (484 KB)    
Anlage 5 4 Bilanz mit Anlagen NEU 13.06.2019 (295 KB)    
Anlage 4 5 Anlagenübersicht NEU 13.06.2019 (46 KB)