Vorlage - BR-107/2019
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die »Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Britz« entsprechend der Anlage 1.
Sachverhalt:
Im Zuge und Nachgang der Kommunalwahlen im Land Brandenburg im Mai 2019 wurde vom Land Brandenburg auch die »Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie über den Ersatz des Verdienstausfalls« (KomAEV) überarbeitet, die Auswirkungen auf die Gestaltung der Aufwandsentschädigungen im kommunalen Bereich hat.
Daraus ergibt sich nach einigen Jahren die Möglichkeit, insbesondere die pauschalen Entschädigungen für die Mitglieder der kommunalen Vertretungen an allgemeine Kostensteigerungen und den damit verbundenen erhöhten Aufwand anzupassen und somit das politische Mandat und Ehrenamt besser zu würdigen.
Der vorliegende Entwurf der Aufwandsentschädigungssatzung (Anlage 1) wurde von der Systematik neu gestaltet, beruht aber inhaltlich im Wesentlichen auf der bisherigen Entschädigungssatzung aus dem Jahr 2014 (Anlage 2) und wurde neben redaktionellen Änderungen vor allem in folgenden Punkten entsprechend der Maßgaben der KomAEV und der Spielräume des Haushaltes moderat angepasst:
- die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Gemeindevertretung wird von 60 Euro auf 70 Euro erhöht, - die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ausschüsse erhöht sich von 50 Euro auf 60 Euro, - die pauschale monatliche Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister erhöht sich von 990 Euro auf 1.130 Euro, - das Sitzungsgeld wird von 25 Euro auf 30 Euro erhöht und wird nun für jede einzelne Sitzung gezahlt, sofern Mitglieder an einem Tag an mehreren Sitzungen teilnehmen, - die pauschale monatliche Aufwandsentschädigung für Ortschronisten wird von fünf Euro auf zehn Euro erhöht.
Die finanziellen Auswirkungen können im Bereich der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder nur überschlägig kalkuliert werden, da viele Faktoren einfließen, die am Anfang eines Haushaltsjahres nicht bekannt sind und nur geschätzt werden können (Anzahl der Sitzungen, Anzahl der teilnehmenden Personen an den Sitzungen). Insofern geht die Verwaltung momentan davon aus, dass der diesbezügliche Ansatz in Höhe von 33.200 Euro (2019: 30.000 Euro) auskömmlich ist.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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