Vorlage - BR-107/2019

 
 
Betreff: Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Britz Vorberatung
02.12.2019 
Finanzausschuss Britz zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
06.12.2019 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   
Anlagen:
2019 Aufwandsentschädigung Britz (Entwurf) komplett
2014 Entschädigungssatzung Britz

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die »Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Britz« entsprechend der Anlage 1.

 

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Sachverhalt:

 

Im Zuge und Nachgang der Kommunalwahlen im Land Brandenburg im Mai 2019 wurde vom Land Brandenburg auch die »Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie über den Ersatz des Verdienstausfalls« (KomAEV) überarbeitet, die Auswirkungen auf die Gestaltung der Aufwandsentschädigungen im kommunalen Bereich hat.

 

Daraus ergibt sich nach einigen Jahren die Möglichkeit, insbesondere die pauschalen Entschädigungen für die Mitglieder der kommunalen Vertretungen an allgemeine Kostensteigerungen und den damit verbundenen erhöhten Aufwand anzupassen und somit das politische Mandat und Ehrenamt besser zu würdigen.

 

Der vorliegende Entwurf der Aufwandsentschädigungssatzung (Anlage 1) wurde von der Systematik neu gestaltet, beruht aber inhaltlich im Wesentlichen auf der bisherigen Entschädigungssatzung aus dem Jahr 2014 (Anlage 2) und wurde neben redaktionellen Änderungen vor allem in folgenden Punkten entsprechend der Maßgaben der KomAEV und der Spielräume des Haushaltes moderat angepasst:

 

-          die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Gemeindevertretung wird von 60 Euro auf 70 Euro erhöht,

-          die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ausschüsse erhöht sich von 50 Euro auf 60 Euro,

-          die pauschale monatliche Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister erhöht sich von 990 Euro auf 1.130 Euro,

-          das Sitzungsgeld wird von 25 Euro auf 30 Euro erhöht und wird nun für jede einzelne Sitzung gezahlt, sofern Mitglieder an einem Tag an mehreren Sitzungen teilnehmen,

-          die pauschale monatliche Aufwandsentschädigung für Ortschronisten wird von fünf Euro auf zehn Euro erhöht.

 

Die finanziellen Auswirkungen können im Bereich der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder nur überschlägig kalkuliert werden, da viele Faktoren einfließen, die am Anfang eines Haushaltsjahres nicht bekannt sind und nur geschätzt werden können (Anzahl der Sitzungen, Anzahl der teilnehmenden Personen an den Sitzungen). Insofern geht die Verwaltung momentan davon aus, dass der diesbezügliche Ansatz in Höhe von 33.200 Euro (2019: 30.000 Euro) auskömmlich ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 33.000 Euro

1110101-20100-5421000

2020 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 2019 Aufwandsentschädigung Britz (Entwurf) komplett (77 KB)    
Anlage 1 2 2014 Entschädigungssatzung Britz (710 KB)