Vorlage - CH-142/2019

 
 
Betreff: Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Chorin
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:10.24
Beratungsfolge:
Finanz- und Sozialausschuss Chorin Vorberatung
09.12.2019 
Finanz- und Sozialausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
19.12.2019 
Gemeindevertretung Chorin    
Anlagen:
2019 Aufwandsentschädigungssatzung Chorin (Entwurf komplett)
Chorin-Aufwandsentschädigung-2001

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die »Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Chorin« entsprechend der Anlage 1.

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Im Zuge und Nachgang der Kommunalwahlen im Land Brandenburg im Mai 2019 wurde vom Land Brandenburg auch die »Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie über den Ersatz des Verdienstausfalls« (KomAEV) überarbeitet, die Auswirkungen auf die Gestaltung der Aufwandsentschädigungen im kommunalen Bereich hat.

 

Daraus ergibt sich nach vielen Jahren die Möglichkeit, insbesondere die pauschalen Entschädigungen für die Mitglieder der kommunalen Vertretungen an allgemeine Kostensteigerungen und den damit verbundenen erhöhten Aufwand anzupassen und somit das politische Mandat und Ehrenamt besser zu würdigen.

 

Der vorliegende Entwurf der Aufwandsentschädigungssatzung (Anlage 1) wurde von der Systematik her neu gestaltet, beruht aber inhaltlich im Wesentlichen auf der bisherigen Entschädigungssatzung aus dem Jahr 2001 (Anlage 2) und wurde neben redaktionellen Änderungen vor allem in folgenden Punkten entsprechend der Maßgaben der KomAEV und der Spielräume des Haushaltes moderat angepasst:

 

-       die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Gemeindevertretung wird von 50 Euro auf 60 Euro erhöht (möglicher Höchstbetrag 70 Euro),

-       die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ausschüsse wird neu eingefügt und mit 40 Euro angesetzt (möglicher Höchstbetrag 65 Euro). Bisher erhielten diese ein doppeltes Sitzungsgeld,

-       die pauschale monatliche Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister erhöht sich von 900 Euro auf 1.000 Euro (möglicher Höchstbetrag 1.130 Euro),

-       die pauschale monatliche Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Ortsbeiräte wird von 25 Euro auf 30 Euro erhöht.

-       die Ortsvorsteher erhalten zusätzlich zur Entschädigung der Mitglieder von Ortsbeiräten  170 Euro (bei Ortsteilen bis 500 Einwohner) bzw. 240 Euro (bei Ortsteilen mit mehr als 500 Einwohner).

-       das Sitzungsgeld wird generell von 13 Euro auf 20 Euro erhöht,

 

-       die pauschale monatliche Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Ortsbeiräte erhöht sich auf 30 Euro.

 

Die finanziellen Auswirkungen können im Bereich der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder nur überschlägig kalkuliert werden, da viele Faktoren einfließen, die am Anfang eines Haushaltsjahres nicht bekannt sind und nur geschätzt werden können (Anzahl der Sitzungen, Anzahl der teilnehmenden Personen an den Sitzungen). Insofern geht die Verwaltung momentan davon aus, dass der diesbezügliche Ansatz in Höhe von 45.000 Euro (2019: 40.550 Euro) auskömmlich ist.

 

Im Nachgang zur Sitzung des Finanz- und Sozialausschusses am 9. Dezember 2019, wurde der Hinweis des Ausschusses aufgegriffen und der Betrag der pauschalen monatlichen Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteher im Vergleich zum ersten Entwurf von 150 Euro auf 170 Euro bzw. von 220 Euro auf 240 Euro angehoben, um eine Schlechterstellung gegenüber der bisherigen Satzung zu vermeiden. Gleichzeitig wurde der Ansatz der Kontierung einer Anpassung unterzogen und der Kämmerei nunmehr für  den Entwurf des Haushaltes 2020 ein Ansatz in Höhe von 50.000 Euro empfohlen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

ca. 50.000 Euro

1110101-30100-5241000

2020 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

-       Vermeidung einer Schlechterstellung der Ortsvorsteher gegenüber der bisher geltenden Satzung

-       Prüfung des Haushaltsansatzes 2020

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019 Aufwandsentschädigungssatzung Chorin (Entwurf komplett) (73 KB)    
Anlage 2 2 Chorin-Aufwandsentschädigung-2001 (2880 KB)