Vorlage - BR-063/2014

 
 
Betreff: Aufhebung des Beschlusses BR-035/2014 "1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2014"
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Astrid Gohlke
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
29.09.2014 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. BR-035/2014 „1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2014“

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Da die Haushaltssatzung 2014 nichtig ist, kann sie auch nicht durch eine Nachtragssatzung geändert werden. Eine rückwirkende Genehmigung kommt derzeit nicht in Betracht. Daher besteht auch hier die Notwendigkeit, den Beschluss zur Nachtragssatzung der Gemeinde Britz für das Jahr 2014 aufzuheben.

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

 

 

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

 

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung:

 


 

 

 

 

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen