Vorlage - BR-063/2014
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Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung des Beschlusses Nr. BR-035/2014 „1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Britz für das Haushaltsjahr 2014“
Problemdarstellung/Sachverhalt: Da die Haushaltssatzung 2014 nichtig ist, kann sie auch nicht durch eine Nachtragssatzung geändert werden. Eine rückwirkende Genehmigung kommt derzeit nicht in Betracht. Daher besteht auch hier die Notwendigkeit, den Beschluss zur Nachtragssatzung der Gemeinde Britz für das Jahr 2014 aufzuheben.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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