Vorlage - CH-144/2019 IV
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Sachverhalt: Nach § 29 der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung des Landes Brandenburg - KomHKV Bbg - ist die Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über den Stand des Haus-haltsvollzugs, einschließlich der Erreichung der Finanz- und Leistungsziele zu unterrichten.
Gründe für Abweichungen sind zu erläutern.
In dem angefügten Bericht werden die wichtigsten Positionen erläutert. Aus den Berichtslisten ist der Vollzug des Haushaltsplanes 2019 für jede Haushaltsposition (geordnet nach Sachkonten) nachvollziehbar.
Arbeitsentwurf des Haushaltsplanes 2020 Die angefügte Auswertung enthält neben dem Stand 2019 auch die Ansätze des Arbeitsentwurfs des Haushaltsplanes der Gemeinde Chorin für das Jahr 2020. Der Ergebnishaushalt kann im Planjahr 2020 und in den Jahren des mittelfristigen Ergebisplanzeitraumes nicht ausgeglichen werden. Wegen des fehlenden Haushaltsausgleichs, ist davon auszugehen, dass ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept nicht erstellt werden kann. Die Verschlechterung der Haushaltslage ist vor allem im Anstieg der Umlagen, in der Höhe der Abschreibungen und 2020 insbesondere im erheblichen Anstieg der Kostenausgleichszahlungen für die Kindertagesstätten begründet. Hier ist eine Untersuchung der Aufwandspositionen, insbsondere aber der Höhe der Erträge vorzunehmen.
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