Vorlage - CH-145/2019
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die »Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe der Schulträgerschaft für den Ortsteil Senftenhütte zwischen der Stadt Joachimsthal und der Gemeinde Chorin« entsprechend der Anlage 1.
Sachverhalt:
Das Verfahren der Rückübertragung der Aufgabe der Schulträgerschaft vom Amt an die Gemeinde Chorin wurde zum 1. Januar 2017 abgeschlossen. Die Gemeinde Chorin schloss in der Folge eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Schulträgerschaft mit der Gemeinde Britz ab. Diese Vereinbarung beinhaltete nicht die Übertragung der Schulträgerschaft für den Choriner Ortsteil Senftenhütte, da die Schülerinnen und Schüler dieses Ortsteiles schon seit vielen Jahren die Grundschule »Georg Büchner« in Joachimsthal besuchen und diese Praxis beibehalten werden soll.
Deshalb ist nun noch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Joachimsthal und der Gemeinde Chorin abzuschließen, um auch diese gelebte Praxis in geltendes Recht zu überführen.
Die vorliegende Vereinbarung beruht auf der von der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim im Jahr 2018 genehmigten Vereinbarung zwischen den Gemeinden Britz und Chorin. Nach § 41 Absatz 3 Nummer 1 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg liegt auch dieser Entwurf der Kommunalaufsicht des Landkreises Barnim zur Genehmigung vor.
Die Vereinbarung wird weiterhin im Januar oder Februar 2020 auch der Stadtverordnetensammlung der Stadt Joachimsthal zur Beschlussfassung vorgelegt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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