Vorlage - CH-146/2019
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Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die □ Alternative 1 Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Choriner Ortsteil Sandkrug entlang der „Ragöser Straße“ von Hausnummer 3 bis 19. □ Alternative 2 Ausweisung einer 30-km/h-Zone Ortsteil Sandkrug entlang der „Ragöser Straße“ von der Einmündung „Angermünder Straße“ („Hotel Mühlenhaus“) bis zur Hausnummer 19.
Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Rückmeldung der Gemeindevertretung Chorin an die Untere Straßenverkehrsbehörde zu übermitteln.
Sachverhalt:
Eine Anwohnerin beantragte bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) die Ragöser Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich zu wandeln. Begründet wird der Antrag damit, dass die Fahrbahn sehr schmal ist. Für Fußgänger ist kein separater Weg vorhanden - Fahrzeuge und Fußgänger teilen die Fahrbahn.
Durch die SVB wurde ein Anhörungsverfahren eröffnet und das Amt Britz-Chorin-Oderberg beteiligt. Mit der Anhörung wurden 2 mögliche Alternativen vorgeschlagen.
- Bereich von Hs.-Nr. 3 bis 19
- Bereich Kreuzung Angermünder Straße (Hotel Mühlenhaus) bis Hs.-Nr. 19
Für beide Alternativen ist die Entscheidung der Gemeindevertretung Chorin notwendig.
Aus Sicht des Ordnungsamtes ist eine Lösung notwendig. In diesem Bereich sind zwei unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgewiesen. Aus Richtung Mühlenhaus gilt eine Begrenzung auf 30 km/h und aus anderer Richtung kommend gilt aufgrund der Ortstafel die Beschränkung von 50km/h.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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