Vorlage - CH-146/2019

 
 
Betreff: OT Sandkrug, "Ragöser Mühle"; Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches Tempo-30 km/h-Zone
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:32.81
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
19.12.2019 
Gemeindevertretung Chorin geändert beschlossen   
Anlagen:
CH-146-2019 Anlage 1 - Übersichtsplan Alt. 1
CH-146-2019 Anlage 1 - Übersichtsplan Alt. 2

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die

Alternative 1

Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereiches im Choriner Ortsteil Sandkrug entlang der „Ragöser Straße“ von Hausnummer 3 bis 19.

Alternative 2

Ausweisung einer 30-km/h-Zone Ortsteil Sandkrug entlang der „Ragöser Straße“ von der Einmündung „Angermünder Straße“ („Hotel Mühlenhaus“) bis zur Hausnummer 19.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Rückmeldung der Gemeindevertretung Chorin an die Untere Straßenverkehrsbehörde zu übermitteln.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Eine Anwohnerin beantragte bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim (SVB) die Ragöser Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich zu wandeln. Begründet wird der Antrag damit, dass die Fahrbahn sehr schmal ist. Für Fußgänger ist kein separater Weg vorhanden - Fahrzeuge und Fußgänger teilen die Fahrbahn.

 

Durch die SVB wurde ein Anhörungsverfahren eröffnet und das Amt Britz-Chorin-Oderberg beteiligt. Mit der Anhörung wurden 2 mögliche Alternativen vorgeschlagen.

 

  1. Alternative – verkehrsberuhigter Bereich (Anlage 1, Übersicht Alt. 1)

-          Bereich von Hs.-Nr. 3 bis 19

 

  1. Alternative – 30-km/h-Zone (Anlage 1, Übersicht Alt. 2)

-          Bereich Kreuzung Angermünder Straße (Hotel Mühlenhaus) bis Hs.-Nr. 19

 

Für beide Alternativen ist die Entscheidung der Gemeindevertretung Chorin notwendig.

 

Aus Sicht des Ordnungsamtes ist eine Lösung notwendig. In diesem Bereich sind zwei unterschiedliche Geschwindigkeitsbegrenzungen ausgewiesen. Aus Richtung Mühlenhaus gilt eine Begrenzung auf 30 km/h und aus anderer Richtung kommend gilt aufgrund der Ortstafel die Beschränkung von 50km/h.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

Alt. 1 ca. 380,00 EUR

Alt. 2 ca. 400,00 EUR

1220101-30100-5222000

2020

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 CH-146-2019 Anlage 1 - Übersichtsplan Alt. 1 (1842 KB)    
Anlage 2 2 CH-146-2019 Anlage 1 - Übersichtsplan Alt. 2 (2137 KB)