Vorlage - AA-068/2019

 
 
Betreff: Benennung des allgemeinen Stellvertreters des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg mit Wirkung zum 01.01.2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
16.01.2020 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt die Benennung von Frau Solveig Spann als allgemeine Vertreterin des Amtsdirektors.

 

 

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Sachverhalt:

 

Gemäß § 56 Abs. 1 in Verbindung mit § 140 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl.I/19, [Nr. 38]muss das Amt einen allgemeinen Stellvertreter des Amtsdirektors haben. Dieser nimmt im Falle der Verhinderung oder Vakanz alle Aufgaben des Hauptverwaltungsbeamten wahr, die diesem gesetzlich zugewiesen sind.

 

Der Amtsausschuss benennt gemäß § 56 Abs. 3 in Verbindung mit § 140 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) auf Vorschlag des Amtsdirektors aus dem Kreis der Bediensteten, denen die Leitung einer dem Amtsdirektor als Hauptverwaltungsbeamten unmittelbar unterstellten Organisationseinheit obliegt, einen allgemeinen Stellvertreter des Amtsdirektors.

 

Der Amtsdirektor schlägt Frau Solveig Spann, Leiterin des Haupt- und Ordnungsamtes des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, als seine allgemeine Vertreterin vor.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen