Vorlage - BR-001/2020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, den Zuschuss der EU aus der Initiative »Wifi4EU« in Höhe von 15.000 Euro für die Errichtung eines öffentlichen WLAN im Rathaus Britz zu verwenden. Aufwand, der die Höhe des Zuschusses übersteigt, wird im Rahmen der IT-Erneuerung des Rathauses aus dem Haushalt des Amtes beglichen.
Sachverhalt:
Die »Innovation and Networks Executive Agency« (INEA) der Europäischen Union vergibt seit dem Jahr 2018 im Rahmen ihrer Initiative »Wifi4EU« regelmäßig Zuschüsse für die Errichtung von öffentlichem WLAN. Das Amt hat sich bei der Vergabe der Mittel jeweils für die amtsangehörigen Gemeinden angemeldet und die Gemeinde Britz erhielt nun im Jahr 2019 einen Gutschein über 15.000 Euro. Die Mittel sind zweckgebunden zu verwenden für das Ziel der Initiative:
»Mit der WiFi4EU-Initiative sollen Bürger und Besucher in der gesamten EU über kostenlose WiFi-Hotspots in öffentlichen Räumen wie Parks, Plätzen, Verwaltungen, Bibliotheken und Gesundheits-zentren einen hochwertigen Internetzugang erhalten.«
Die Maßnahme begann mit Gegenzeichnung der EU am 10. Dezember 2019 und die Umsetzung muss in einem Zeitraum von 18 Monaten erfolgen. Darüber hinaus muss das errichtete WLAN nach Umsetzung mindestens drei Jahre durchgehend in Betrieb sein. Die Umsetzung muss durch eine bei der EU registrierte Firma erfolgen, die nach Erledigung der Arbeiten ihre Rechnung(en) direkt bei der EU einreicht und nach Bestätigung durch Gemeinde und EU die Mittel auch direkt von dieser erhält. Das heißt, es erfolgt keine Auszahlung des Gutscheins und somit auch kein Durchlauf durch die öffentlichen Haushalte.
Nach Beratungen zur technischen Umsetzung und unter Berücksichtigung der Finanzierungsvereinbarung der EU (Anlage 1), schlägt die Verwaltung als Maßnahme die Errichtung eines öffentlichen WLAN im Rathaus Britz vor. Diese Variante hat mit Blick auf das Ziel der Maßnahme folgende Vorteile:
- öffentliches WLAN in einem zentralen öffentlichen Gebäude in der Gemeinde Britz - Nutzen sowohl für die Einwohner der Gemeinde Britz als auch aller anderen Besucher des Rathauses (also allgemein der Öffentlichkeit) - gleichzeitig Einsparungen von finanziellem Aufwand bei der ohnehin geplanten öffentlichen WLAN-Ausstattung der örtlichen Verwaltung - keine Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde Britz, Aufwendungen über den Zuschuss hinaus werden aus dem Amtshaushalt im Rahmen der IT-Ausstattung finanziert
Es kommt dabei nicht darauf an, wer Eigentümer des Rathauses ist, sondern dass sich das Rathaus in der Gemeinde Britz befindet.
Andere Standorte innerhalb der Gemeinde Britz wären durchaus denkbar, aber nur mit höherem finanziellen Aufwand zu gestalten. Die Kosten müssten dann über die 15.000 Euro hinaus aus dem Haushalt der Gemeinde Britz finanziert werden. Denkbar wären z. B. auch folgende Standorte:
Wollte man die fünfzehn APs auf verschiedene (voneinander entfernte) Standorte verteilen, würden die Kosten deutlich steigen, es müssten z. B. mehrere Internetanschlüsse vorgehalten und das Ganze per Cloud gelöst werden, wobei dann noch mal höhere laufende Kosten für die Einrichtung und Unterhaltung der Cloud entstehen. Davon würde die Verwaltung in jedem Fall abraten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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