Vorlage - AA-001/2020
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Der Amtsausschuss genehmigt den außerplanmäßigen Aufwand für die Beschaffung von Persönlicher Schutzausrüstung für die Feuerwehr des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
Sachverhalt:
Im Haushalt des Haushaltsjahres 2019 wurde für den Kostenträger 1260101 im Sachkonto 5261010 (Dienst- und Schutzbekleidung) ein Ansatz in Höhe von 80.000,- € veranschlagt. Darüber hinaus wurde im Sachkonto 5421010 (Entschädigung für Dienste/Einsätze) ein Haushaltsrest aus 2018 gebildet. Die veranschlagten Mittel wurden 2019 nicht für die Entschädigung der Kameraden benötigt.
Allein 2019 erfolgten 12 Neuaufnahmen in den Ortswehren Stolzenhagen und Parstein. Insgesamt 8 Kameraden haben sich in diesem Jahr dazu entschlossen, von der Jugendfeuerwehr in die aktive Einsatzabteilung zu wechseln. Diese Kameraden benötigen eine entsprechende persönliche Schutzausrüstung (PSA). Die PSA wurde teilweise schon beschafft. Die Kosten für die PSA belaufen sich durchschnittlich pro Kamerad auf ca. 2.200,- €. Bei 20 Kameraden sind das zusätzlich ca. 48.400,- €. Dieser zusätzliche Mehraufwand war nicht vorhersehbar.
Der Träger des Brandschutzes ist zur Beschaffung der PSA gemäß dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg in Verbindung mit der DGUV-49 Feuerwehren gesetzlich verpflichtet. Demnach muss dem Kamerad für den Feuerwehrdienst, die Ausbildungen, die Übungen und die Einsätze, folgende persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt werden: Feuerwehrschutzanzug, Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Feuerwehrschutzhandschuhe, Feuerwehrschutzschuhwerk. Die Kameraden können ohne PSA nicht an Diensten und Einsätzen teilnehmen bzw. dürfen nicht mit Ausbildungen beginnen. Somit war und ist es zwingend notwendig und abweisbar, unverzüglich zusätzliche PSA zu beschaffen.
Weiterhin wird unter dem Sachkonto 5261010 die Beschaffung von PSA für bereits ausgebildete, sich im Einsatz befindliche Kameraden ausgewiesen. Da innerhalb des Jahres 2019 mehrere größere, umfangreiche und schwere Einsätze waren, sind Ersatzbeschaffung notwendig gewesen. Die Anträge auf außerplanmäßige Aufwendungen sind notwendig und wurden aus diesem Grunde mit Datum vom 14.11.2019 und 03.12.2019 gestellt. Da die Mittel bei den Entschädigungen nicht benötigt werden und nicht mehr als Haushaltrest 2019 nach 2020 übertragen werden können, sollen die Mittel für die erforderliche Beschaffung der PSA als Deckungsmittel verwendet werden.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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