Vorlage - AA-003/2020

 
 
Betreff: Trägerschaft der Jugendförderung ab dem Jahr 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:51.04
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Amt Vorberatung
09.01.2020 
Sozialausschuss zur Kenntnis genommen   
Amtsausschuss Vorberatung
16.01.2020 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Konzeption
Kosten- und Finanzierungsplan
Kosten- und Finanzierungsplan mit KfZ
Referenzliste und Anerkennung als freier Träger

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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt, die Übergabe der Trägerschaft der Jugendförderung an den Internationalen Bund, IB Berlin-Brandenburg gGmbH, Region Brandenburg Nordost, Ziegelstraße 16, 15366 Neuenhagen.

 

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Sachverhalt:

 

Gemäß Leistungsvertrag zwischen dem Landkreis Barnim und dem Amt Britz-Chorin-Oderberg zur Durchführung der Jugendkoordination und Jugendförderung, suchte das Amt Britz-Chorin-Oderberg im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens nach freien Trägern, die bereit wären, die Trägerschaft für die kommunale Jugendförderung ab dem kommenden Jahr zu übernehmen. Das Interessenbekundungsverfahren wurde am 18. November 2019 auf der Internetseite des Amtes Britz-Chorin-Oderberg veröffentlicht. Weiterhin wurden sechs potentielle Träger direkt angeschrieben:

 

-          DRK Kreisverband Niederbarnim e.V.

-          DREIST e.V.

-          IB Berlin-Brandenburg gGmbH

-          Mobile Jugendförderung Brandenburg e.V.

-          Volkssolidarität Barnim e.V.

-          Jugendbund djo-Deutscher Regenbogen Landesverband Brandenburg e.V.

 

Am 18. Dezember 2019 lag der Verwaltung eine eingegangene Bewerbung vor:

 

-          IB Berlin-Brandenburg gGmbH

 

Der Internationale Bund Berlin-Brandenburg gGmbH hat mit seiner Bewerbung folgende Unterlagen eingereicht (Anlage 1-4):

 

-          Konzeption

-          Kosten- und Finanzierungsplan (ohne und mit Kfz)

-          Referenzliste

-          Schreiben zur Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe

 

Die Jugendförderung sollte unter dem Gesichtspunkt der aufsuchenden Jugendförderung (Mobilität) aufgebaut werden. Der Einsatz eines Kfz würde diesem Anspruch Vorschub leisten. Die Verwaltung empfiehlt daher den Kosten- und Finanzierungsplan mit einem Kfz anzunehmen.

 

 

Die Gesamtkosten gemäß Kosten- und Finanzierungsplan des IB Berlin-Brandenburg gGmbH belaufen sich auf jährlich 104.130,74 € die durch die Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zu tragen sind. Diese Kosten verteilen sich prozentual auf die amtsangehörigen Gemeinden und werden nach den in den Leistungsverträgen festzulegenden Anteilen an den zwei in Vollzeit beschäftigten Jugendförderern, berechnet.

 

Zum Vergleich: der bisherige Träger, der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., stellte einen Antrag auf Erhöhung der Personalkosten, womit sich diese allein ab dem Jahr 2020 auf 107.020,64 € belaufen hätten. Zusätzlich wären Geschäftskosten in Höhe von 5.000,00 € angefallen, womit Gesamtkosten in Höhe von 112.020,64 € zu zahlen gewesen wären.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

Die finanziellen Auswirkungen spiegeln sich in den Haushalten der einzelnen Gemeinden wieder.

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Konzeption (7853 KB)    
Anlage 2 2 Kosten- und Finanzierungsplan (287 KB)    
Anlage 3 3 Kosten- und Finanzierungsplan mit KfZ (356 KB)    
Anlage 4 4 Referenzliste und Anerkennung als freier Träger (1401 KB)