Vorlage - NI-009/2020
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4 BbgKVerf den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Niederfinow für das Haushaltsjahr 2016.
Sachverhalt: Die Gemeinde Niederfinow hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf) eine Entscheidung zu treffen.
Wegen des Rückstaus in der Erstellung der Jahresabschlüsse hat die Gemeindevertretung Nieder-finow am 24.01.2018 beschlossen, die Jahresabschlüsse 2012-2016 in einem vereinfachten Ver-fahren zu erstellen (Verfahren zur Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 bis 2017 - Beschluss NI-012/2018). Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 wurde diese Verfahrensweise gesetzlich legitimiert und den Kommunen die Mög-lichkeit eingeräumt, die Jahresabschlüsse ab dem 2. Jahr nach der Einführung der Doppik, also für die Jahre 2012 bis 2016 in verkürzter Form zu erstellen. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde demzufolge nicht mehr verkürzt, sondern in vollständigem Umfang aufgestellt.
Grundlage der Prüfung der Jahresabschlüsse sind die Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung (Artikel 3) und zum Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse (Artikel 18) vom 21.03.2019.
Der Jahresabschluss und die Bilanz der Gemeinde Niederfinow zum 31.12.2016 wurden am 11.01.2019 erstellt und durch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Barnim und geprüft. Die Gemeindevertretung Niederfinow nahm den Jahresabschluss 2016 entsprechend der vorgesehenen Verfahrensweise in ihrer Sitzung am 09.05.2019 zur Kenntnis.
Das RGPA schlägt im Prüfbericht vom 07.11.2019 entsprechend § 104 Abs. 4 BbgKVerf der Ge-meindevertretung Niederfinow vor, durch gesonderte Beschlüsse den geprüften Jahresabschluss 2016 zu beschließen und den Amtsdirektor eingeschränkt zu entlasten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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