Vorlage - OD-009/2020
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auf der Grundlage des § 82, Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung –BbgKVerf- den inzident geprüften Jahresabschluss der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2016.
Sachverhalt: Die Stadt Oderberg hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss auf-zustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jah-res ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Haupt-verwaltungsbeamten (§82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf) eine Entscheidung zu treffen.
Wegen des Rückstaus in der Erstellung der Jahresabschlüsse hat die Stadtverordnetenversamm-lung am 13.12.2017 beschlossen, die Jahresabschlüsse 2012-2016 in einem vereinfachten Verfah-ren zu erstellen (Verfahren zur Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 bis 2017 - Beschluss OD-070//2017). Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 wurde diese Verfahrensweise gesetzlich legitimiert und den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die Jahresabschlüsse ab dem 2. Jahr nach der Einführung der Doppik, also für die Jahre 2012 bis 2016 in verkürzter Form zu erstellen. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde demzufolge nicht mehr verkürzt, sondern in vollständigem Umfang aufgestellt.
Grundlage der Prüfung der Jahresabschlüsse sind die Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung (Artikel 3) und zum Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse (Artikel 18) vom 21.03.2019.
Der Jahresabschluss und die Bilanz der Stadt Oderberg zum 31.12.2016 wurde am 16.01.2019 erstellt und durch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Barnim und ge-prüft. Die Stadtverordnetenversammlung nahm den Jahresabschluss entsprechend der vorgesehenen Verfahrensweise in ihrer Sitzung am 13.02.2019 zur Kenntnis. Auf der Grundlage des Beschlusses OD-069/2019 wurde der Jahresabschluss 2016 inzident geprüft. Das Ergebnis der inzidenten Prüfung ist dem Prüfbericht für den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 zu entnehmen.
Das RGPA schlägt im Prüfbericht vom 02.12.2019 entsprechend § 4 Abs. 4 BbgKVerf der Stadtverordnetenversammlung vor, durch gesonderte Beschlüsse den auf Grundlage des Beschlusses OD-069/2019 nur inzident geprüften Jahresabschluss 2016 zu beschließen und den Amtsdirektor eingeschränkt zu entlasten.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |