Vorlage - OD-012/2020

 
 
Betreff: Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Oderberg Entscheidung
15.01.2020 
Stadtverordnetenversammlung Oderberg ungeändert beschlossen   

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Die Stadtverordentenversammlung Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82, Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf), den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2017 uneingeschränkt zu entlasten.

 

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Stadt Oderberg hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss auf-zustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jah-res ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Haupt-verwaltungsbeamten (§82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf) eine Entscheidung zu treffen.

 

Wegen des Rückstaus in der Erstellung der Jahresabschlüsse hat die Stadtverordnetenversamm-lung am 13.12.2017 beschlossen, die Jahresabschlüsse 2012-2016 in einem vereinfachten Verfah-ren zu erstellen (Verfahren zur Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 bis 2017 - Beschluss  OD-070//2017). Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 wurde diese Verfahrensweise gesetzlich legitimiert und den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die Jahresabschlüsse ab dem 2. Jahr nach der Einführung der Doppik, also für die Jahre 2012 bis 2016 in verkürzter Form zu erstellen.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde demzufolge nicht mehr verkürzt, sondern in vollständigem Umfang aufgestellt.

 

Grundlage der Prüfung der Jahresabschlüsse sind die Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung (Artikel 3) und zum Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse (Artikel 18) vom 21.03.2019.

 

Der Jahresabschluss und die Bilanz der Stadt Oderberg zum 31.12.2017 wurden am 12.06.2019 aufgestellt und durch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Barnim geprüft. Aufgrund von Prüfungsfeststellungen wurde der Entwurf am 28.11.2019 bzw. am 02.12.2019 geändert.

 

Das RGPA schlägt im Prüfbericht vom 02.12.2019 entsprechend § 4 Abs. 4 BbgKVerf der Stadtverordnetenversammlung vor, durch gesonderte Beschlüsse den geprüften Jahresabschluss 2017 zu beschließen und den Amtsdirektor uneingeschränkt zu entlasten.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen