Vorlage - BR-066/2014
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Die Gemeindevertretung beschließt die „Satzung über den Ersatz der Auslagen und des Verdienstausfalls des ehrenamtlichen Bürgermeisters, der Mitglieder in der Gemeindevertretung und in den Ausschüssen sowie der sachkundigen Einwohner in den Ausschüssen der Gemeinde Britz (Entschädigungssatzung)“ gemäß Anlage.
Problemdarstellung/Sachverhalt: Die zurzeit gültige Entschädigungssatzung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern an die ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeindevertretung Britz und ihrer Ausschüsse ist vom 01.01.2002.
Zwischenzeitlich wurde das Kommunalrecht reformiert mit dem Kommunalrechtsreformgesetz vom 18. Dezember 2007. Das hat zur Folge, dass Verordnungen und Verwaltungsvorschriften ihre Gültigkeit verloren haben. So ist für die Gemeinde- und Amtsordnung die Brandenburgische Kommunalverfassung verabschiedet worden. Hier wurden etliche Regelungen neu formuliert. Diese gesetzliche Situation macht es erforderlich, die Satzungen der Gemeinde anzupassen, so auch die Entschädigungssatzung.
Grundsätzlich sollte die Entschädigungssatzung insbesondere den Personenkreis, die Höhe der Aufwandsentschädigung, des Sitzungsgeldes und des Verdienstausfalls sowie die zu gewährende Reisekostenentschädigung regeln.
Die Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung, die die Höchstgrenzen für die Pauschalierungen und einzelne Regelungen für die Gestaltung der Aufwandsentschädigung vorgab, wurde aufgehoben. Das bedeutet, es besteht nach geltendem Recht die Pflicht, zur Ermittlung des durchschnittlichen Aufwandes als Grundlage für die Festsetzung der pauschalen Aufwandsentschädigung.
Nach Vorberatung im Sozial- und Finanzausschuss der Gemeinde Britz liegt nun ein abgestimmter Entwurf der neuen Entschädigungssatzung zur Beschlussfassung vor.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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