Vorlage - BR-066/2014

 
 
Betreff: Entschädigungssatzung der Gemeinde Britz
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Frau Manuela StieglerAktenzeichen:10.20
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
29.09.2014 
Gemeindevertretung Britz geändert beschlossen   
Anlagen:
Entschädigungssatzung Britz 2014 - ENTWURF 2014-07-24

Die Gemeindevertretung beschließt die „Satzung über den Ersatz der Auslagen und des Verdienstausfalls des ehrenamtlichen Bürgermeisters, der Mitglieder in der Gemeindevertretung und in den Ausschüssen sowie der sachkundigen Einwohner in den Ausschüssen der Gemeinde Britz (Entschädigungssatzung)“ gemäß Anlage.

 


Problemdarstellung/Sachverhalt:

Die zurzeit gültige Entschädigungssatzung zur Gewährung von Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgeldern an die ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeindevertretung Britz und ihrer Ausschüsse ist vom 01.01.2002.

 

Zwischenzeitlich wurde das Kommunalrecht reformiert mit dem Kommunalrechtsreformgesetz vom 18. Dezember 2007. Das hat zur Folge, dass Verordnungen und Verwaltungsvorschriften ihre Gültigkeit verloren haben. So ist für die Gemeinde- und Amtsordnung die Brandenburgische Kommunalverfassung verabschiedet worden. Hier wurden etliche Regelungen neu formuliert. Diese gesetzliche Situation macht es erforderlich, die Satzungen der Gemeinde anzupassen, so auch die Entschädigungssatzung.

 

Grundsätzlich sollte die Entschädigungssatzung insbesondere den Personenkreis, die Höhe der Aufwandsentschädigung, des Sitzungsgeldes und des Verdienstausfalls sowie die zu gewährende Reisekostenentschädigung regeln.

 

Die Kommunalaufwandsentschädigungsverordnung, die die Höchstgrenzen für die Pauschalierungen und einzelne Regelungen für die Gestaltung der Aufwandsentschädigung vorgab, wurde aufgehoben. Das bedeutet, es besteht nach geltendem Recht die Pflicht, zur Ermittlung des durchschnittlichen Aufwandes als Grundlage für die Festsetzung der pauschalen Aufwandsentschädigung.

 

Nach Vorberatung im Sozial- und Finanzausschuss der Gemeinde Britz liegt nun ein abgestimmter Entwurf der neuen Entschädigungssatzung zur Beschlussfassung vor.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

ja

nein

 

 

Kosten

Kostenstelle

Haushaltsjahr

Mittel stehen zur Verfügung

24.090,00 €

20100

jährlich

Mittel stehen nicht zur Verfügung

Deckungsvorschlag:

Mittel werden mit der jährlichen Haushaltsplanung zur Verfügung gestellt. Die überplanmäßigen Ausgaben in 2014 sind aus den erwirtschafteten Überschüssen gedeckt.

Mittel stehen nur in folgender
Höhe zur Verfügung: 19.000,00 €

 

 


 

 

Manuela Stiegler

 

Manuela Stiegler

 

Astrid Gohlke

 

Ulrich Hehenkamp

Bearbeiter/in

 

Fachdienst

 

Finanzverwaltung

 

Amtsdirektor

 

 

 

 

Kenntnis genommen

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Entschädigungssatzung Britz 2014 - ENTWURF 2014-07-24 (62 KB)