Vorlage - BR-002/2020
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Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Weiterführung der Aufgabenerfüllung der Jugendförderung in der Gemeinde Britz ab dem 1. März 2020 auf der Grundlage des Leistungsvertrages zwischen der Gemeinde Britz und der IB Berlin-Brandenburg gGmbH.
Der Amtsdirektor wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.
Sachverhalt:
Mit Interessenbekundungsverfahren suchte das Amt Britz-Chorin-Oderberg zum 1. Februar 2020 einen neuen Träger der Jugendförderung. Mit Ausschreibungsfrist 18. Dezember 2019 ist eine Bewerbung eingegangen. Der IB Berlin-Brandenburg gGmbH stellte sich als Träger und seine Konzeption sowohl im Sozialausschuss des Amtes als auch im Amtsausschuss vor (Anlage 1). Gemäß Punkt 2.2 Nr. 4 des bestehenden Leistungsvertrages (Anlage 2) zwischen dem Landkreis Barnim und dem Amt Britz-Chorin-Oderberg wählt das Amt eigenverantwortlich den Träger der Ju-gendförderung. Im Amtsausschuss vom 16. Januar 2020 wurde die IB Berlin-Brandenburg gGmbH als Träger der Jugendförderung durch Beschluss einstimmig ab dem Jahr 2020 befürwortet (AA-003/2020).
Für die Weiterführung der Aufgabenerfüllung im Bereich der Jugendförderung (Jufö) ist ab dem 1. März 2020 ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem IB Berlin-Brandenburg gGmbH zu schließen (Anlage 3).
Die anteiligen Zahlungen der amtsangehörigen Gemeinden werden nach dem im Amtsausschuss vom 16. Januar 2020 festgelegten Kostenverteilungsschlüssel, angelehnt an die Stichtagszahlen der Kinder zum 31.12.2019, prozentual berechnet (Anlage 4). Dieser Schlüssel wird ab dem Jahr 2021 jeweils zum 30.06. eines Jahres angepasst.
Die Vertragslaufzeit wird einmalig bis zum 31.12.2021 datiert. Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr, sofern dieser nicht sechs Monate vor Ablauf des Kalenderjahres gekündigt wird.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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