Vorlage - NI-015/2020
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Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt die Ausschreibung der Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse für die Gründung eines gemeinnützigen kommunalen Unternehmens im Rahmen einer Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage des § 12 in Verbindung mit § 10 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) gemäß Anlage 1/1. Die Amtsverwaltung wird beauftragt, die Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb über den Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg auszuschreiben. Der überplanmäßige Aufwand wird genehmigt.
Sachverhalt: Die Gemeinde Niederfinow beabsichtigt im öffentlichen Interesse, in enger Zusammenarbeit mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, ein gemeinnütziges kommunales Unternehmen zu gründen. Dieses kommunale Unternehmen soll verschiedene Areale des Schiffshebewerkes bewirtschaften und damit wichtige Belange des Gemeinwohls voranbringen. Hierzu zählen u.a. die Betreibung des Denkmals Krafthaus, die Bewirtschaftung des Parkplatzes und des Informationszentrums der Wasserschifffahrtsverwaltung und der Touristinformation. Weiterhin sollen Führungen und technische Erläuterungen zur Technikgeschichte dargeboten werden. Perspektivisch soll das Wirken des Unternehmens darauf gerichtet sein, den Standort Schiffshebewerk für Besucher attraktiver und zukunftsfähig zu machen. Dieses Unternehmen soll in Kooperation mit regionalen Akteuren aus Verwaltung, Tourismus, Politik und Kultur im Interesse der Besucher sowie der Gemeinde agieren. Mit Beschluss NI-067/2019 wurde durch die Gemeindevertretung Niederfinow festgelegt, die nach § 92 (3) BbgKVerf vor der Gründung des kommunalen Unternehmens zu erarbeitenden Wirtschaftlichkeitsanalyse auszuschreiben.
Der Gemeindevertretung wird vorgeschlagen, die Leistung im Wege der Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb nach § 12 UVgO i.V.m. § 10 UVgO auf Grundlage des § 8 (4) vor, weil:
eine öffentliche Ausschreibung oder beschränke Ausschreibung einen Aufwand verursachen würde, der dem zu erreichenden Vorteil oder dem Wert der Leistung im Missverhältnis stehen würde. Nach Auswertung der Unterlagen wird der Gemeinde der Vergabevorschlag unterbreitet.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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