Vorlage - CH-004/2020

 
 
Betreff: Zuschuss für Liquiditätssicherung
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Kloster Chorin
Beratungsfolge:
Werkausschuss Chorin Entscheidung
28.01.2020 
Werkausschuss Chorin zur Kenntnis genommen   
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
30.01.2020 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung Chorin genehmigt die vorstehende, durch den Amtsdirektor im Benehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, getroffene Eilentscheidung.

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Aufgrund eines vorübergehenden Liquiditätsengpasses beantragt die Werkleitung des Eigenbetriebes Kloster Chorin einen Liquiditätszuschuss in Höhe von 50.000 EUR. Der Liquiditätsfehlbetrag bzw. ,-bedarf ist in dem noch ausstehenden Abruf geförderter Maßnahmen begründet.

 

Nach § 11 Absatz 7 der Eigenbetriebsverordnung des Landes Brandenburg ist die Gemeinde verpflichtet, Liquiditätsfehlbeträge unverzüglich aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Die Leistungsfähigkeit/Zahlungsfähigkeit des Eigenbetriebes ist unbedingt zu sichern. Der Eigenbetrieb ist aktuell nicht in der Lage des Liquiditätsbedarf eigenständig zu decken. Nach Erhalt aller bewilligten Zuschüsse ist die Sicherung der Liquidität langfristig gesichert.

Die Zahlungsfähigkeit der Gemeinde wird durch diesen befristeten Liquiditätszuschuss nicht beeinträchtigt.

 

 

Eilentscheidung:

 

Die Gemeindevertretung Chorin bewilligt dem Eigenbetrieb Kloster Chorin bis zum 31.12.2020 einen befristeten Liquiditätszuschuss in Höhe von 50.000 EUR. Die damit im Zusammenhang stehenden überplanmäßigen Erträge und Aufwendungen sowie Ein-, bzw. Auszahlungen werden genehmigt.

 

Britz, 21. Januar 2020

 

 

 

Jörg Matthes     Martin Horst

Amtsdirektor     Vorsitzender der Gemeindevertretung

Amt Britz-Chorin-Oderberg   Chorin

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

50.000 EUR

2520105-30701-5315000

2020

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen