Vorlage - HO-004/2020

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Hohenfinow für das Jahr 2012
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hohenfinow Entscheidung
30.01.2020 
Gemeindevertretung Hohenfinow ungeändert beschlossen   
Anlagen:
PBHofi2012
Bericht zum JA 2012 Hohenfinow 22.03.2018
Bilanz 2012 mit Anlagen Hohenfinow
Anlagenübersicht JA 2012 Hohenfinow 21.03.18

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Die Gemeindevertretung Hohenfinow beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung -BbgKVerf- den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Hohenfinow für das Haushaltsjahr 2012.

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Hohenfinow (amtsangehörige Gemeinde des Amtes Britz-Chorin-Oderberg) hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf) eine Entscheidung zu treffen.

 

Wegen des Rückstaus in der Erstellung der Jahresabschlüsse hat die Gemeindevertretung am 21.12.2017 beschlossen, die Jahresabschlüsse 2012-2016 in einem vereinfachten Verfahren zu erstellen (Verfahren zur Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 bis 2017 – Beschluss HO-043/2017). Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 wurde diese Verfahrensweise gesetzlich legitimiert und den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die Jahresabschlüsse ab dem 2. Jahr nach der Einführung der Doppik, also für die Jahre 2012 bis 2016 in verkürzter Form zu erstellen.

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde demzufolge nicht mehr verkürzt, sondern in vollständigem Umfang aufgestellt.

 

Grundlage der Prüfung der Jahresabschlüsse sind die Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung (Artikel 3) und zum Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse (Artikel 18) vom 21.03.2019.

 

Der Jahresabschluss und die Bilanz der Gemeinde Hohenfinow zum 31.12.2012 wurden am 22.03.2018 erstellt und durch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Barnim geprüft. Die Gemeindevertretung nahm den Jahresabschluss entsprechend der vorgesehenen Verfahrensweise in ihrer Sitzung am 19.04.2018 zur Kenntnis.

 

Das RGPA schlägt im Prüfbericht vom 14.01.2020 entsprechend § 104 Abs. 4 BbgKVerf der Gemeindevertretung vor, durch gesonderte Beschlüsse den geprüften Jahresabschluss 2012 zu beschließen und den Amtsdirektor eingeschränkt zu entlasten.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 PBHofi2012 (2627 KB)    
Anlage 4 2 Bericht zum JA 2012 Hohenfinow 22.03.2018 (1537 KB)    
Anlage 2 3 Bilanz 2012 mit Anlagen Hohenfinow (292 KB)    
Anlage 3 4 Anlagenübersicht JA 2012 Hohenfinow 21.03.18 (35 KB)