Vorlage - BR-004/2020
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beauftragt das Amt Britz-Chorin-Oderberg eine Verkehrsrechtliche Anordung zur Signalisierung einer Fußgängerquerung mittels Fußgängerbedarfslichtsignalanlage (FSA) im Kreuzungsbereich der Straße „Zum Hasenpfuhl“/ „Joachimsthaler Straße“ zu beantragen.
Sachverhalt: Die Sicherheit für Kinder auf ihren Verkehrswegen (Schulweg) muss so sein, dass der Verkehrsraum und der Verkehrsfluss kindersicher gestaltet und organisiert wird. Die Überquerung der Straße „Zum Hasenpfuhl“ im Kreuzungsbereich „Joachimsthaler Straße“ ist für die im Bereich Britz-Dorf wohnhaften Schulkinder schwierig. Im Rahmen des Projektes „Erhöhung der Schulwegsicherheit“ des Landkreises Barnim wird u.a. empfohlen, die Straßen nur an Ampeln, Zebrastreifen, Mittelinseln und übersichtlichen Stellen zu überqueren. Es liegt in der Natur von Kindern, nicht in jeder Situation achtsam zu sein, manchmal unter Zeitdruck zu stehen, verschlafen oder mit den Freunden abgelenkt zu sein, d. h. auf abbiegende Fahrzeuge wird möglicherweise nicht geachtet, die Entfernung eines nahenden Fahrzeuges falsch eingeschätzt. Auch das Fehlverhalten der Fahrzeugführer an Einmündungen, Kreuzungen und Einfahrten, wie z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, rücksichtsloses Verhalten, schlechte Sichtverhältnisse stellen Konfliktpunkte für ein mögliches Verkehrsunfallgeschehen dar. Der Schulweg der Kinder aus Britz Dorf führt entlang der L 23. Die Kinder müssen hierbei die Straße „Zum Hasenpfuhl“ queren. Die Schülerinnen und Schüler werden an dieser Stelle stark beansprucht und müssen mehrere Fahrtrichtungen im Blick haben. Im Rahmen der derzeit in Planung befindlichen Deckschichterneuerung durch den Landesbetrieb für Straßenwesen im Durchführungszeitraum Mai bis August 2020 sind geeignete Maßnahmen zur Fußgängerführung/ Schulwegsicherung an der L23 zu prüfen.
Der Einbau einer Mittelinsel als Querungshilfe ist nicht zielführend, da keine optimalen Sichtbeziehungen der Verkehrsteilnehmer vorliegen. Die Signalisierung einer Fußgängerquerung mittels Fußgängerbedarfslichtsignalanlage (FSA) an vorgenannter Örtlichkeit ist zu favorisieren und ein entprechender Antrag auf Verkehrsrechtliche Anordnung zu stellen.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |