Vorlage - BR-005/2020

 
 
Betreff: Wahl des Aufsichtsrates der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Britz mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Britz Entscheidung
24.02.2020 
Gemeindevertretung Britz ungeändert beschlossen   

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Die Gemeindevertretung beschließt, die Kämmerin Frau Anja Hecht als weiteres Mitglied in den Aufsichtsrat der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Britz mbH (GEG Britz mbH) zu entsenden.

Frau Astrid Gohlke wird mit sofortiger Wirkung abberufen.

 

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Britz mbH hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat im Sinne des § 52 GmbH-Gesetzes. Der Aufsichtsrat soll die Geschäftsführung beraten, unterstützen, kontrollieren und im Übrigen die ihm durch Gesellschaftsbeschluss übertragenen Aufgaben wahrnehmen.

 

Der Aufsichtsrat besteht aus vier Mitgliedern – dem Amtsdirektor und drei weiteren Vertretern. Die weiteren Vertreter des Aufsichtsrates werden durch die Gemeindevertretung gewählt und in den Aufsichtsrat entsandt. Der Aufsichtsrat wählt aus der Mitte seiner Mitglieder den Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und den Schriftführer. Die Tätigkeit des Aufsichtsrates im Einzelnen wird durch die in der Gesellschafterversammlung beschlossene Aufsichtsratsordnung geregelt.

 

Die Gemeindevertretung hat am 26.08.2019 mit Beschluss BR-070/2019 gefasst, neben dem Amtsdirektor Herrn Jörg Matthes, den Bürgermeister Herrn Andrè Guse, die Vorsitzende des Finanzausschusses Frau Franziska Winter und die Kämmerin der Amtsverwaltung Frau Astrid Gohlke in den Aufsichtsrat der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Britz mbH (GEG Britz mbH) zu entsenden.

 

Seit dem 01.01.2020 ist Frau Astrid Gohlke nicht mehr als Kämmerin in der Amtsverwaltung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg tätig. Seither ist Frau Anja Hecht Kämmerin der Amtsverwaltung. Aus diesem Grunde empflielt sich die Entsendung der neuen Kämmerin in den Aufsichtsrat der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Britz mbH (GEG Britz mbH).

 

Das Wahlverfahren ist in § 41 BbgKVerf normiert. Die Gemeindevertretung entscheidet durch offenen Wahlbeschluss.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen