Vorlage - AA-007/2020
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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wählt
Frau /Herrn ………………………………….
als Schiedsperson für die gemeinsame Schiedsstelle der Gemeinden Britz, Chorin, Hohenfinow, Liepe, Lunow-Stolzenhagen, Niederfinow, Stadt Oderberg und Parsteinsee.
Sachverhalt:
Die Besetzung des Ehrenamtes von Schiedspersonen (Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson) wurde im Amtsblatt des Amtes Ausgabe 14/2019 vom 29. November 2019 und per Aushang in den Bekanntmachungskästen des Amtsbereiches öffentlich ausgeschrieben. Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an diesem Ehrenamt haben und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, konnten ihre schriftliche Bewerbung bis zum 15. Januar 2020 einreichen.
Die Aufgabe der Schiedsstelle des Amtsbereiches richtet sich nach dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz – SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2000 (GVBl. I/00, Nr. 13, S. 158, berichtigt GVBl. I/01, Nr. 3, S. 38) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. März 2018 (GVBl. I/8, Nr. 4). Die Schiedsperson wird vom Amtsausschuss Britz-Chorin-Oderberg für fünf Jahre gewählt. Für jede Schiedsperson wird eine stellvertretende Schiedsperson bestellt. Die gewählten Schiedspersonen bedürfen der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Eberswalde.
Bis zum oben genannten Fristende sind im Amt Britz-Chorin-Oderberg drei Bewerbungen eingegangen:
Die Wahl erfolgt als Einzelwahl auf Grundlage des § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Abs. 2 S. 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Amtsausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Abs. 2 S. 5 BbgKVerf).
Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter, verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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