Vorlage - AA-007/2020

 
 
Betreff: Wahl als Schiedsperson für die gemeinsame Schiedsstelle der Gemeinden Britz, Chorin, Hohenfinow, Liepe, Lunow-Stolzenhagen, Niederfinow, Stadt Oderberg und Parsteinsee
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:AmtsdirektorAktenzeichen:30.98
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
05.03.2020 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Anlage 1 zur Vorlage AA-007_2020
Anlage 2 zur Vorlage AA-007_2020
Anlage 3 zur Vorlage AA-007_2020

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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wählt

 

 

   Frau /Herrn ………………………………….

 

 

als Schiedsperson für die gemeinsame Schiedsstelle der Gemeinden Britz, Chorin, Hohenfinow, Liepe, Lunow-Stolzenhagen, Niederfinow, Stadt Oderberg und Parsteinsee.

 

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Sachverhalt:

 

Die Besetzung des Ehrenamtes von Schiedspersonen (Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson) wurde im Amtsblatt des Amtes Ausgabe 14/2019 vom 29. November 2019 und per Aushang in den Bekanntmachungskästen des Amtsbereiches öffentlich ausgeschrieben. Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an diesem Ehrenamt haben und die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, konnten ihre schriftliche Bewerbung bis zum 15. Januar 2020 einreichen.

 

Die Aufgabe der Schiedsstelle des Amtsbereiches richtet sich nach dem Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz – SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2000 (GVBl. I/00, Nr. 13, S. 158, berichtigt GVBl. I/01, Nr. 3, S. 38) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. März 2018 (GVBl. I/8, Nr. 4). Die Schiedsperson wird vom Amtsausschuss Britz-Chorin-Oderberg für fünf Jahre gewählt. Für jede Schiedsperson wird eine stellvertretende Schiedsperson bestellt. Die gewählten Schiedspersonen bedürfen der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Eberswalde.

 

Bis zum oben genannten Fristende sind im Amt Britz-Chorin-Oderberg drei Bewerbungen eingegangen:

  • Frau Heike Dahms (zur Zeit Schiedsperson, Lichterfelder Straße 6e, 16230 Britz)
  • Herr Robby Lange (zur Zeit stellv. Schiedsperson, Am Grund 20, 16230 Britz)
  • Herr Patrick Krienke (Teufelsberg 5, 16248 Oderberg).

 

Die Wahl erfolgt als Einzelwahl auf Grundlage des § 40 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf). Sie ist grundsätzlich geheim (§ 39 Abs. 2 S. 4 BbgKVerf). Abweichend davon kann offen gewählt werden, wenn der Amtsausschuss dies vor der Wahl einstimmig beschließt (§ 39 Abs. 2 S. 5 BbgKVerf).

 

Die vorliegende Beschlussvorlage hat nur deklaratorischen Charakter, verbindlich ist das protokollierte Wahlergebnis.

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

600,00 EUR

1220401-10100-5421000

2020 ff.

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage AA-007_2020 (169 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage AA-007_2020 (160 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 zur Vorlage AA-007_2020 (201 KB)