Vorlage - LS-014/2020

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für das Haushaltsjahr 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen Entscheidung
18.02.2020 
Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen ungeändert beschlossen   
Anlagen:
JA 2015 Bericht RGPA Lunow-Stolzenhagen
Bericht zum JA 2015 Lunow-Stolzenhagen
Bilanz 31.12.2015 mit Anlagen Lunow-Stolzenhagen
Anlagenübersicht 31.12.2015 Lunow-Stolzenhagen

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Die Gemeindevertretung Lunow-Stolzenhagen beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4  der Brandenburgischen Kommunalverfassung -BbgKVerf- den geprüften Jahresabschluss der  Gemeinde Lunow-Stolzenhagen für das Haushaltsjahr 2015.

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen (amtsangehörige Gemeinde des Amtes Britz-Chorin-Oderberg) hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbe-amten (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf) eine Entscheidung zu treffen.

 

Wegen  des  Rückstaus  in  der  Erstellung  der  Jahresabschlüsse  hat  die  Gemeindevertretung  am 15.03.2018 beschlossen, die Jahresabschlüsse 2012-2016 in einem vereinfachten Verfahren  zu erstellen (Verfahren zur Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 - 2017, Beschluss LS-017/2018).

 

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 wurde diese Verfahrensweise gesetzlich legitimiert und den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die Jahresabschlüsse ab dem 2. Jahr nach der Einführung der Doppik, also für die Jahre 2012 bis 2016, in verkürzter Form zu erstellen. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde demzufolge nicht mehr verkürzt, sondern in vollständigem Umfang aufgestellt.

 

Grundlage der Prüfung der Jahresabschlüsse sind die Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung (Artikel 3) und zum Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse (Artikel 18) vom 21.03.2019.

 

Der Jahresabschluss und die Bilanz der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen zum 31.12.2015 wurden  am 03.09.2018 erstellt und durch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt (RGPA) des Land-kreises Barnim geprüft. Die Gemeindevertretung nahm den Jahresabschluss entsprechend der vorgesehenen Verfahrensweise in ihrer Sitzung am 25.10.2018 zur Kenntnis.

 

Das RGPA schlägt im Prüfbericht vom 11.07.2019 entsprechend § 104 Abs. 4 BbgKVerf der Gemeindevertretung vor, durch gesonderte Beschlüsse den geprüften Jahresabschluss 2015 zu beschließen und den Amtsdirektor eingeschränkt zu entlasten.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein x

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JA 2015 Bericht RGPA Lunow-Stolzenhagen (1572 KB)    
Anlage 2 2 Bericht zum JA 2015 Lunow-Stolzenhagen (69 KB)    
Anlage 3 3 Bilanz 31.12.2015 mit Anlagen Lunow-Stolzenhagen (306 KB)    
Anlage 4 4 Anlagenübersicht 31.12.2015 Lunow-Stolzenhagen (36 KB)