Vorlage - CH-023/2020

 
 
Betreff: Jahresabschluss der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Chorin Entscheidung
27.02.2020 
Gemeindevertretung Chorin ungeändert beschlossen   
Anlagen:
Chorin2016_2017
JA 2017 Chorin Rechenschaftsbericht
JA 2017 Chorin Bilanz mit Anlagen
JA 2017 Chorin Anlagenübersicht

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2017.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Chorin (amtsangehörige Gemeinde des Amtes Britz-Chorin-Oderberg) hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf) eine Entscheidung zu treffen.

 

Wegen des Rückstaus in der Erstellung der Jahresabschlüsse hat die Gemeindevertretung am 21.12.2017 beschlossen, die Jahresabschlüsse 2012-2016 in einem vereinfachten Verfahren zu erstellen (Verfahren zur Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 bis 2017 - Beschluss CH-137/2017). Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 wurde diese Verfahrensweise gesetzlich legitimiert und den Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, die Jahresabschlüsse ab dem 2. Jahr nach der Einführung der Doppik, also für die Jahre 2012 bis 2016 in verkürzter Form zu erstellen.

 

Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde demzufolge nicht mehr verkürzt, sondern in vollständigem Umfang aufgestellt.

 

Grundlage der Prüfung der Jahresabschlüsse sind die Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung (Artikel 3) und zum Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse (Artikel 18) vom 21.03.2019.

 

Der Jahresabschluss der Gemeinde Chorin zum 31.12.2017 wurde am 19.06.2019 aufgestellt und auf der Grundlage des Beschlusses CH-096/2019 vom 29.08.2019 zusammen mit dem verkürzt aufgestellten Jahresabschluss 2016 geprüft.

 

Das RGPA schlägt im Prüfbericht vom 15.01.2020 entsprechend § 104 Abs. 4 BbgKVerf der Gemeindevertretung vor, durch gesonderte Beschlüsse den geprüften Jahresabschluss 2017 zu beschließen und den Amtsdirektor zu entlasten.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein x

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Chorin2016_2017 (3885 KB)    
Anlage 2 2 JA 2017 Chorin Rechenschaftsbericht (4864 KB)    
Anlage 3 3 JA 2017 Chorin Bilanz mit Anlagen (9716 KB)    
Anlage 4 4 JA 2017 Chorin Anlagenübersicht (104 KB)