Vorlage - LI-006/2020
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe beschließt die »Aufwandsentschädigungssatzung der Gemeinde Liepe« entsprechend der Anlage 1.
Sachverhalt:
Im Zuge und Nachgang der Kommunalwahlen im Land Brandenburg im Mai 2019 wurde vom Land Brandenburg auch die »Verordnung über die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner sowie über den Ersatz des Verdienstausfalls« (KomAEV) überarbeitet, die Auswirkungen auf die Gestaltung der Aufwandsentschädigungen im kommunalen Bereich hat.
Daraus ergibt sich nach vielen Jahren die Möglichkeit, insbesondere die pauschalen Entschädigungen für die Mitglieder der kommunalen Vertretungen an allgemeine Kostensteigerungen und den damit verbundenen erhöhten Aufwand anzupassen und somit das politische Mandat und Ehrenamt besser zu würdigen.
Der vorliegende Entwurf der Aufwandsentschädigungssatzung (Anlage 1) wurde von der Systematik her überarbeitet, beruht aber inhaltlich im Wesentlichen auf der bisherigen Entschädigungssatzung aus dem Jahr 2016 (Anlage 2) und wurde neben redaktionellen Änderungen vor allem in folgenden Punkten entsprechend der Maßgaben der KomAEV und der Spielräume des Haushaltes moderat angepasst:
- die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Gemeindevertretung wird von 40 auf 45 Euro erhöht (möglicher Höchstbetrag 70 Euro), - die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ausschüsse wird von 10 auf 45 Euro erhöht (möglicher Höchstbetrag 65 Euro). - die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für den ehrenamtlichen Bürgermeister erhöht sich von 200 auf 400 Euro (möglicher Höchstbetrag 1.130 Euro), - die monatliche pauschale Aufwandsentschädigung für Vorsitzende von Fraktionen erhöht sich von 10 auf 20 Euro (möglicher Höchstbetrag 70 Euro), - das Sitzungsgeld wird generell von 13 auf 15 Euro erhöht (möglicher Höchstbetrag 30 Euro), - der Stundensatz für den Verdienstausfall wird von 13 auf 15 Euro erhöht.
Die finanziellen Auswirkungen können im Bereich der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder nur überschlägig kalkuliert werden, da viele Faktoren einfließen, die am Anfang eines Haushaltsjahres nicht bekannt sind und nur geschätzt werden können (Anzahl der Sitzungen, Anzahl der teilnehmenden Personen an den Sitzungen). Insofern geht die Verwaltung momentan davon aus, dass der diesbezügliche Ansatz im Jahr 2020 auf 18.000 Euro steigen wird (unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Satzung erst am 1. Juli 2020 in Kraft tritt). Der Betrag ab 2021 wird sich auf ca. 24.000 Euro belaufen. Bis 2019 lagen die diesbezüglichen Aufwendungen bei ca. 7.500 Euro.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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