Vorlage - AA-016/2020

 
 
Betreff: Entlastung des Amtsdirektors des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
05.03.2020 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   

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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für die Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2014 eingeschränkt zu entlasten.

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Das Amt Britz-Chorin-Oderberg hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf) eine Entscheidung zu treffen.

 

Wegen des Rückstaus in der Erstellung der Jahresabschlüsse hat der Amtsausschuss am 07.12.2017 beschlossen, die Jahresabschlüsse 2012-2016 in einem vereinfachten Verfahren  zu erstellen (Verfahren zur Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 - 2017, Beschluss AA-085/2017).

 

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 wurde diese Verfahrensweise gesetzlich legitimiert und die Möglichkeit eingeräumt, die Jahresabschlüsse ab dem 2. Jahr nach der Einführung der Doppik, also für die Jahre 2012 bis 2016, in verkürzter Form zu erstellen. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde demzufolge nicht mehr verkürzt, sondern in vollständigem Umfang aufgestellt.

 

Grundlage der Prüfung der Jahresabschlüsse sind die Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung (Artikel 3) und zum Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse (Artikel 18) vom 21.03.2019.

 

Der Jahresabschluss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zum 31.12.2014 wurde am 17.08.2018 erstellt und durch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim geprüft. Der Amtsausschuss nahm den Jahresabschluss entsprechend der vorgesehenen Verfahrensweise in seiner Sitzung am 06.09.2018 zur Kenntnis.

 

Das RGPA schlägt im Prüfbericht vom 21.01.2020 entsprechend § 104 Abs. 4 BbgKVerf dem Amtsausschuss vor, durch gesonderte Beschlüsse den geprüften Jahresabschluss 2014 zu beschließen und den Amtsdirektor eingeschränkt zu entlasten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein x

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen