Vorlage - AA-019/2020

 
 
Betreff: Jahresabschluss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Sitzungsvorlage
Einreicher:Amtsdirektor
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Entscheidung
05.03.2020 
Amtsausschuss ungeändert beschlossen   
Anlagen:
JA 2016 Rechenschaftsbericht Amt BCO
JA 2016 Bilanz mit Anlagen Amt BCO
JA 2016 Anlagenübersicht Amt BCO

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Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Absatz 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2016.

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Das Amt Britz-Chorin-Oderberg hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen (§ 82 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf). Bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres ist über den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und über die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten (§ 82 Abs. 4 Satz 1 BbgKVerf) eine Entscheidung zu treffen.

 

Wegen des Rückstaus in der Erstellung der Jahresabschlüsse hat der Amtsausschuss am 07.12.2017 beschlossen, die Jahresabschlüsse 2012-2016 in einem vereinfachten Verfahren  zu erstellen (Verfahren zur Erstellung der Jahresabschlüsse für die Haushaltsjahre 2012 - 2017, Beschluss AA-085/2017).

 

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der gemeindlichen Ebene vom 15.10.2018 wurde diese Verfahrensweise gesetzlich legitimiert und die Möglichkeit eingeräumt, die Jahresabschlüsse ab dem 2. Jahr nach der Einführung der Doppik, also für die Jahre 2012 bis 2016, in verkürzter Form zu erstellen. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde demzufolge nicht mehr verkürzt, sondern in vollständigem Umfang aufgestellt.

 

Grundlage der Prüfung der Jahresabschlüsse sind die Anwendungshinweise des Ministeriums des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK) zur Änderung der Brandenburgischen Kommunalverfassung (Artikel 3) und zum Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung und Prüfung kommunaler Jahresabschlüsse (Artikel 18) vom 21.03.2019.

 

Der Jahresabschluss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zum 31.12.2016 wurde am 30.11.2018 erstellt und durch das Gemeinde- und Rechnungsprüfungsamt (RGPA) des Landkreises Barnim geprüft. Der Amtsausschuss nahm den Jahresabschluss entsprechend der vorgesehenen Verfahrensweise in seiner Sitzung am 14.02.2019 zur Kenntnis. Auf der Grundlage des Beschlusses AA-048/2019 wurde der Jahresabschluss 2016 inzident geprüft. Das Ergebnis der inzidenten Prüfung ist dem Prüfbericht für den Entwurf des Jahresabschlusses 2017 zu entnehmen.

 

Das RGPA schlägt im Prüfbericht vom 23.01.2020 entsprechend § 104 Abs. 4 BbgKVerf dem Amtsausschuss vor, durch gesonderte Beschlüsse den geprüften Jahresabschluss 2016 zu beschließen und den Amtsdirektor eingeschränkt zu entlasten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

ja         nein x

 

Kosten

Kontierung

Haushaltsjahr(e)

 

 

 

  Mittel stehen zur Verfügung

Bemerkungen/Deckungsvorschlag

  Mittel stehen nicht zur Verfügung

 

  Mittel stehen nur in folgender Höhe zur Verfügung:

 

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Jörg Matthes

Amtsdirektor

 

 

 

 

Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:

 

 

 

 

Beschlussfassung:

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages

 

Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JA 2016 Rechenschaftsbericht Amt BCO (1897 KB)    
Anlage 2 2 JA 2016 Bilanz mit Anlagen Amt BCO (316 KB)    
Anlage 3 3 JA 2016 Anlagenübersicht Amt BCO (65 KB)