Vorlage - LI-007/2020
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die Ausweisung von Temp-30-Zonen für alle kommunalen Straßen gemäß den Übersichtsplänen der Anlage 1 für folgende Gebiete: □ Gebiet 1 □ Gebiet 2 □ Gebiet 3 □ Gebiet 4 □ Gebiet 5
Die Verwaltung wird beauftragt, Beschlüsse für jedes Gebiet zu erarbeiten.
Sachverhalt:
Die Verwaltung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wurde beauftragt, die Machbarkeit und die Kosten für die Ausweisung von 30 km/h-Zonen auf allen kommunalen Straßen in der Gemeinde Liepe zu prüfen bzw. zu erarbeiten.
Zur Vereinfachung wurden die Straßen in folgende Gebiete aufgeteilt:
Gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) muss die Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen angepasst werden. Da nicht alle Straßen befestigt sind, ist hier von vornhinein die Geschwindigkeit anzupassen. Tempo 30 ist folglich für den „Wiesenweg“ und Teile der Fischerstraße nicht notwendig.
Die Kennzeichnung von „Zonen“ mittels Verkehrszeichen (Vz.) muss an allen Zu- und Ausfahrten der einzelnen Gebiete vorgenommen werden. Nach derzeitigem Stand werden folgende Positionen benötigt:
Aus Sicht der Ordnungsbehörde ist eine generelle Ausweisung von Tempo-30-Zone für alle kommunalen Straßen der Gemeinde als kritisch zu beurteilen. Jede Straße bzw. jedes Gebiet sollte einzeln geprüft, die Notwendigkeit von Geschwindigkeitsbegrenzungen festgestellt und ein entsprechender Beschluss gefasst werden. Sofern dies von der Gemeindevertretung gewünscht wird, werden entsprechende Beschlüsse für jedes Gebiet erarbeitet und zur nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |