Vorlage - CH-051/2014
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Der Werksausschuss beschließt die Umlage der neuen Konzertbestuhlung und der Bühne für den Konzertbetrieb auf die Nutzer dieser Ausstattungsgegenstände umzulegen. Die Rechnung für die Nutzung der Bestuhlung wird den Nutzern mit Aushändigung des Nutzungsvertrages übergeben und muss vor Veranstaltungsbeginn überwiesen werden. Die Miete der Ausstattung ist nicht an die Raummiete gebunden. Diese wird entsprechend der geltenden Gebührensatzung, wie bisher, erhoben.
Problemdarstellung/Sachverhalt:
Das Land Brandenburg hat bereits im Frühjahr 2014 zugesichert, eine neue Bestuhlung für das Kirchenschiff im Kloster Chorin zu erwerben. Neben der Bestuhlung wird auch eine neue Bühne, die der aktuellen Anforderung an Sicherheit, TÜV und dem technischen Standard entspricht, erworben. Bisher gehören die Bestuhlung und die Bühne dem Choriner Musiksommer, der die Haftung für die Bestuhlung und die Bühne immer an andere Veranstalter abgegeben hat, wenn diese die Bestuhlung nutzen wollten. Durch die schweren Metallgestelle gab es erhebliche Schäden am Fußboden und an den profilierten mittelalterlichen Pfeilern der Kirche. Das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum und das MdF des Landes Brandenburg haben der Neuanschaffung der Bestuhlung und der Bühne zugestimmt und diese durch das MdF vollständig finanziert. Die Bestuhlung ist damit Teil des Gebäudes und wird dem Eigenbetrieb Kloster Chorin, wie der Rest der Anlage, zum Besitz überlassen. Die Gemeinde Chorin muss für die Versicherung, die Pflege, den Auf- und Abbau und die Unterkunft aufkommen. Da diese zusätzlichen Kosten nicht vom Eigenbetrieb aufgebracht werden können, werden sie auf die Nutzer der Bestuhlung, also die Veranstalter umgelegt. Da die Veranstalter aktuell ihren Haushalt für 2015 planen, bedarf es schon jetzt des Beschlusses.
Änderungsempfehlungen aus der Beratungsfolge:
Beschlussfassung:
Entsprechend des Beschlussvorschlages
Entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen
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